Anwalt für Straf­recht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz

Die Straf­ver­tei­di­ger von Pastori & Kol­le­gen in Frankfurt am Main, Rom und Florenz bie­ten Bera­tung und Unter­stüt­zung in Ange­le­gen­hei­ten des ita­lie­ni­schen und deut­schen Straf­rechts. Unse­re Exper­ti­se umfasst das Italienisches Straf­recht, ins­be­son­de­re Wirt­schafts­straf­recht, Steu­er­straf­recht und Insol­venz­straf­ta­ten. Tätig­keits­schwer­punkt ist das Wirt­schafts­straf­recht, mit beson­de­rem Augen­merk auf:

  • Unter­neh­mens­straf­recht
  • Steu­er­straf­recht
  • Insol­venz­straf­ta­ten
  • Ver­ant­wor­tung juris­ti­scher Per­so­nen und
  • Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen nach dem OWiG
  • Im Hin­blick auf die straf­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit juris­ti­scher Per­so­nen bie­tet die deutsch-italienische Anwalts­kanz­lei deut­schen Unter­neh­men, die auf dem ita­lie­ni­schen Markt tätig sind, Rechts­be­ra­tung im Bereich der Prä­ven­ti­on straf­recht­li­cher Maß­nah­men, der Auf­stel­lung von Orga­ni­sa­ti­ons­mo­del­len und allen wei­te­ren Fra­gen zum Italienisches Straf­recht.

    Tätig­keits­schwer­punk­te sind außer­dem das Ver­fah­ren zur Aus­lie­fe­rung sowie der Euro­päi­sche Haft­be­fehl. Die spe­zi­fi­schen Kennt­nis­se bei­der Rechts­sys­te­me — des ita­lie­ni­schen und des deut­schen — ermög­li­chen es, in allen Pha­sen des Ver­fah­rens im Italienisches Straf­recht umfas­sen­de Bera­tung und Unter­stüt­zung anzu­bie­ten.

    Die Tätig­keit der Anwalts­kanz­lei in straf­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten umfasst auch Straf­ta­ten gegen die Per­son, gegen die öffent­li­che Ver­wal­tung und gegen Eigen­tum und Ver­mö­gen.

Aktu­el­les

Urtei­le und Geset­zes­än­de­run­gen im Straf­recht für Sie von unse­ren Rechts­exper­ten ein­ge­ord­net.

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