Europäisches Nachlasszeugnis in Deutschland und Italien
Ab dem 17. August 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft getreten, mit welcher die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wurde: ein Europäischer Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung der in der Erbfolge beteiligten Personen.
Wir waren eine der ersten deutsch-italienischen Kanzleien, die sowohl in Deutschland als auch in Italien ihre Mandantschaft unterstützt hat, ein europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen.
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ENZ und Europäischer Erbschein
Entstanden ist es mit der Absicht, die grenzüberschreitenden Erbfälle angesichts der verschiedenen im Rahmen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts geltenden Vorschriften sowie aufgrund der Vielzahl der betroffenen Behörden einheitlich zu regeln. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, im Ausland, d.h. in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ihre Stellung und die jeweiligen Ansprüche bzw. die Befugnisse und Verfügungsmacht in einer Erbschaftsangelegenheit geltend zu machen, die ein anderes Land mit einbezieht als das, dessen Recht die Erbfolge unterliegt.
Erbenstellung europaweit nachweisen
Durch die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses können Erben ihre Erbenstellung europaweit nachweisen und ihre Rechte in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltend machen, ohne dass hierfür ein besonderes Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Jedes Jahr müssen sich viele Familien mit der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle auseinandersetzen, weil sich der Nachlass oder die Erben in einem anderen Land als jenem befinden, in dem der Erbfall eingetreten ist. In der Regel tauchen aufgrund der unterschiedlichen erbrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten viele Fragen auf.
Durch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses wird die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle daher erheblich vereinfacht. Zur effizienteren Abwicklung von erbrechtlichen Angelegenheiten arbeitet die Kanzlei Pastori & Kollegen in Deutschland mit dem zweisprachigen deutschen Notar Oliver Wedel zusammen, der öffentliche deutsche Urkunden direkt in italienischer Sprache notariell beurkunden kann, darunter auch die Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses.
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