Ihr Anwalt für Erbrecht
in Frankfurt am Main, Rom und Florenz
Als erfahrene Kanzlei Anwalt für Erbrecht in Frankfurt verfügen wir über herausragende Kompetenzen im italienischen und deutschen Erbrecht und sind in der Lage unsere Mandanten in allen Phasen des Erbrechts zu begleiten, angefangen beim Aufsetzen des Testaments bis hin zur Abwicklung des Erbfalls — in Deutschland, in Italien oder wo immer Sie uns auch brauchen.
Ihr Anwalt für Erbrecht
in Frankfurt am Main, Rom und Florenz
Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt verfügen wir über herausragende Kompetenzen im italienischen und deutschen Erbrecht und sind in der Lage, unsere Mandanten in allen Phasen des Erbrechts zu begleiten – von der Testamentserrichtung bis zur vollständigen Nachlassabwicklung, in Deutschland, in Italien oder überall dort, wo unsere Unterstützung benötigt wird.
Unsere zweisprachigen Spezialisten ermöglichen es unseren Mandanten sämtliche Handlungen und Erbschaftsverfahren sowohl in Deutschland als auch in Italien durchzuführen, ohne sich hierfür an einen anderen Ort begeben zu müssen. Dabei befasst sich unsere Kanzlei auch mit den steuerlichen Belangen im Zusammenhang mit der Erbfolge durch die Zusammenarbeit mit den deutschen und italienischen Steuerbehörden (Finanzamt — Agenzia delle Entrate). Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für italienisches Erbrecht suchen, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei ist zudem die richtige Adresse, Beratung zum italienischen Erbrecht benötigen.
Unsere erbrechtlichen Leistungen für Sie im Überblick
Profitieren Sie von unserer Expertise in den Rechtssystemen beider Länder
1. Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
Individuelle Beratung zur optimalen Vermögensverteilung iim Bereich des italienischen und deutschen Erbrechts. Rechtssichere Formulierung von Testamenten und Erbverträgen. Anfechtung von Testamenten bzw. Abwehr von entsprechenden Anfechtungsklagen.
2. Minimierung von Erbschaftssteuerlasten
Begleitung bei der Abgabe sowohl der deutschen als auch der italienischen Erbschaftssteuererklärungen. Vermeidung von unerwarteten Steuerfolgen im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien.
3. Beratung zu internationalen Erbschaften
Spezialisiert auf deutsch-italienisches Erbrecht. Klärung von Fragen zur Doppelbesteuerung und internationalen Nachlassregelungen.
4. Pflichtteilsrecht und Enterbungen
Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen oder Pflichtteilsverletzungen und Unterstützung bei Enterbungen und deren rechtlichen Folgen im Kontext des italienischen und deutschen Rechts.
Darauf kommt es an
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zweisprachige Anwälte
Eine reibungslose Kommunikation mit unseren Anwälten garantiert, dass Ihr Anliegen in beiden Ländern präzise und klar vermittelt wird, ohne Sprachbarrieren oder Missverständnisse.
Büros in beiden Ländern
Ob in Deutschland oder in einem unserer Büros in Italien — wir beraten und vertreten Sie vor Ort. Das ermöglicht uns eine effiziente Bearbeitung und eine schnelle Reaktion auf lokale Entwicklungen.
Fester Ansprechpartner
Bei uns haben Sie einen festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Anliegen kennt und Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite steht. Diese individuelle Betreuung sorgt für eine hohe Verbindlichkeit.
Effiziente Bearbeitung
Wir wissen, dass Zeit wichtig ist. Deshalb legen wir Wert auf strukturierte Arbeitsprozesse und eine enge Zusammenarbeit. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall zügig und sorgfältig bearbeitet wird.
Aktuelles
Das Wichtigste für Sie von unseren Rechtsexperten eingeordnet
Was die neue Verordnung für Sie bedeutet
Seit dem 17.08.2015 gilt für Erbfälle in Italien die neue EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
Sie gilt für alle Erbfälle ab diesem Datum und hat zu einer grundlegenden Neuordnung des internationalen Erbrechts geführt. Besonders betroffen sind Erbfälle italienischer Staatsangehöriger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch die EU-ErbVO können sich in solchen Fällen erhebliche Änderungen in der Rechtsnachfolge ergeben.
In Deutschland wird die Erbfolge in der Regel durch ein gerichtliches Verfahren geregelt, das die Erteilung eines Erbscheins vorsieht. Der Erbschein dient dazu, die Erben während des gesamten Erbschaftsverfahrens zu legitimieren.
In Italien hingegen erfolgt der Nachweis der Erbenstellung durch eine notarielle Beurkundung. Diese erfolgt in Form einer öffentlich beglaubigten Notorietätsurkunde, die die rechtmäßige Erbfolge bestätigt.
Die EU-ErbVO sieht vor, dass in der Regel das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch diese Regelung kann es dazu kommen, dass das deutsche Erbrecht auf Erbfälle italienischer Staatsangehöriger angewendet wird, die in Deutschland gelebt haben.
Unsere erbrechtlichen Leistungen im Detail
Nachlassplanung durch lebzeitige Vermögensübertragungen, Testamente und Erbverträge
Wir unterstützen unsere Klienten umfassend bei der Auswahl der optimalen Methode für ihre Nachlassregelung. Dies umfasst die lebzeitige Vermögensübertragung durch Schenkungen, die Erstellung handschriftlicher oder notarieller Testamente, gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge. Zudem helfen wir bei der Ausarbeitung und Formulierung letztwilliger Verfügungen und, wenn gewünscht, auch bei der Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht. Besonders bei internationalen Bezügen ist die Wahl der richtigen Testamentsform von großer Bedeutung, um den letzten Willen des Erblassers sicherzustellen.
Annahme- oder Ausschlagungserklärungen
Wenn die Nachlassschulden das Aktivvermögen übersteigen, ist es ratsam, das Erbe vor Gericht oder vor einem Notar auszuschlagen. Eine Erbausschlagung kann auch in Betracht gezogen werden, um die Teilnahme an einer Erbengemeinschaft mit ungeliebten Personen zu vermeiden oder um den Nachlass direkt an die jüngere Generation zu übertragen.
Erwirkung eines Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses
Für die Abwicklung einer Erbschaft und die Durchsetzung der Erbrechte des Verstorbenen, wie etwa gegenüber Banken oder zur Eintragung ins Grundbuch, ist oft eine Bescheinigung über die Erbrechte notwendig. Diese kann entweder durch ein europäisches Nachlasszeugnis gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) oder durch einen Erbschein erfolgen. Die Zuständigkeit zur Ausstellung eines Erbscheins richtet sich in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers.
Enterbung und Pflichtteilsrechtsverletzungen, Vermögensinventar
Komplexe Fälle entstehen häufig, wenn Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsrechte bei Enterbungen oder lebzeitigen Vermögensübertragungen geprüft und gegebenenfalls gerichtlich gegen die Erben oder Beschenkten durchgesetzt werden müssen. Ebenso kann es notwendig sein, solche Ansprüche im Interesse der Erben oder Beschenkten abzuwehren.
Nach italienischem Recht ermöglicht die notarielle oder gerichtliche Errichtung des Nachlassinventars sowie die Erbschaftsannahme unter Vorbehalt dem Erben, seine Haftung auf das Nachlassvermögen zu begrenzen. Dadurch wird verhindert, dass der Erbe auch mit seinem persönlichen Vermögen für die Schulden des Erblassers haftet.
Erbauseinandersetzungen bis zum Verkauf der Erbschaftsgüter
Obwohl Erbengemeinschaften grundsätzlich auf Auseinandersetzung ausgerichtet sind, erleben wir immer wieder, dass Miterben das geerbte Vermögen oder Teile davon über Jahre hinweg erstaunlich harmonisch und konfliktfrei gemeinsam verwalten. Dennoch werden wir häufig damit beauftragt, die Miterben bei einer vertraglichen Auseinandersetzung zu unterstützen, wobei Anrechnungs- und Ausgleichsansprüche berücksichtigt werden. In Fällen, in denen renitente Miterben sich weigern, an der Auseinandersetzung mitzuwirken, begleiten wir unsere Mandanten auch bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Prozessführung und Mediation
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor Gericht als auch bei Mediationsstellen in Italien und Deutschland. Ein Mediationsverfahren kann eine effektive Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bei der Erbschaftsteilung sein. In Italien ist die Mediation sogar ein zwingend vorgeschalteter Schritt vor einem Gerichtsverfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Mediationsverfahren sind wir bestens darauf vorbereitet, Ihnen in diesen Prozessen kompetent zur Seite zu stehen.
Erbschaftssteuer und Erbschaftsteuererklärungen
Bei der Nachlassplanung und ‑abwicklung ist eine gezielte Strategie zur Vermeidung oder Reduzierung der Erbschaftsteuer von großer Bedeutung, insbesondere wenn der Nachlass internationale Komponenten aufweist, wie Vermögenswerte oder Beteiligte in verschiedenen Ländern. Wir übernehmen für unsere Mandanten die Vorbereitung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärungen in Deutschland und Italien, überprüfen die entsprechenden Steuerbescheide und legen gegebenenfalls Rechtsmittel ein.
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