Unse­re Kanz­lei hat sich auf inter­na­tio­na­les Erbrecht spe­zia­li­siert

So kön­nen wir Ihnen eine umfas­sen­de Bera­tung in Ihrer Nach­lass­an­ge­le­gen­heit anbie­ten und mit beson­de­rem Fokus auf das deutsch-italienische Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men dabei hel­fen Ihre erb­schafts­steu­er­li­che Last zu mini­mie­ren.

Ihre Exper­ten für deutsch-italienisches Erbrecht

Unse­re Kanz­lei hat sich auf inter­na­tio­na­les Erbrecht spe­zia­li­siert — so kön­nen Ihnen unse­re zwei­spra­chi­gen Fach­an­wäl­te eine umfas­sen­de Bera­tung in Ihrer Nach­lass­an­ge­le­gen­heit anbie­ten und Ihnen mit Blick auf das deutsch-italienische Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men ins­be­son­de­re dabei hel­fen Ihre erb­schafts­steu­er­li­che Last zu mini­mie­ren.

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      Unse­re erb­recht­li­chen Leistungen für Sie im Über­blick

      Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Exper­ti­se in den Rechts­sys­te­men bei­der Län­der

      1. Tes­ta­ments­ge­stal­tung und Nach­lass­pla­nung

      Indi­vi­du­el­le Bera­tung zur opti­ma­len Ver­mö­gens­ver­tei­lung im Erbrecht Ita­li­en und Deutsch­land. Rechts­si­che­re For­mu­lie­rung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen. Anfech­tung von Tes­ta­men­ten bzw. Abwehr von ent­spre­chen­den Anfech­tungs­kla­gen.

      2. Mini­mie­rung von Erb­schafts­steu­er­las­ten

      Beglei­tung bei der Abga­be sowohl der deut­schen als auch der ita­lie­ni­schen Erb­schafts­steu­er­erklä­run­gen. Ver­mei­dung von uner­war­te­ten Steu­er­fol­gen im Hin­blick auf das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwi­schen Deutsch­land und Ita­li­en.

      3. Bera­tung zu inter­na­tio­na­len Erb­schaf­ten

      Spe­zia­li­siert auf deutsch-italienisches Erbrecht. Klä­rung von Fra­gen zur Dop­pel­be­steue­rung und inter­na­tio­na­len Nach­lass­re­ge­lun­gen.

      4. Pflicht­teils­recht und Enter­bun­gen

      Bera­tung und Ver­tre­tung bei Pflicht­teils­an­sprü­chen oder Pflicht­teils­ver­let­zun­gen und Unter­stüt­zung bei Enter­bun­gen und deren recht­li­chen Fol­gen.

      Sie haben Fra­gen, die Sie per­sön­lich bespre­chen möch­ten?

      Schi­cken Sie uns ein­fach eine Nach­richt und unse­re Exper­ten rufen Sie inner­halb von 24 Stun­den zurück

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          Dar­auf kommt es an

          Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

          Zwei­spra­chi­ge Anwäl­te

          Eine rei­bungs­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­on mit unse­ren Anwäl­ten garan­tiert, dass Ihr Anlie­gen in bei­den Län­dern prä­zi­se und klar ver­mit­telt wird, ohne Sprach­bar­rie­ren oder Miss­ver­ständ­nis­se.

          Büros in bei­den Län­dern

          Ob in Deutsch­land oder in einem unse­rer Büros in Ita­li­en — wir bera­ten und ver­tre­ten Sie vor Ort. Das ermög­licht uns eine effi­zi­en­te Bear­bei­tung und eine schnel­le Reak­ti­on auf loka­le Ent­wick­lun­gen.

          Fes­ter Ansprech­part­ner

          Bei uns haben Sie einen fes­te per­sön­li­cher Ansprech­part­ner, der Ihre Anlie­gen kennt und Ihnen wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses zur Sei­te steht. Die­se indi­vi­du­el­le Betreu­ung sorgt für ein hohe Ver­bind­lich­keit.

          Effi­zi­en­te Bear­bei­tung

          Wir wis­sen, dass Zeit wich­tig ist. Des­halb legen wir Wert auf struk­tu­rier­te Arbeits­pro­zes­se und eine enge Zusam­men­ar­beit. Wir sor­gen dafür, dass Ihr Fall zügig und sorg­fäl­tig bear­bei­tet wird.

          Unse­re erb­recht­li­chen Leistungen im Detail

          Nach­lass­pla­nung durch leb­zei­ti­ge Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen, Tes­ta­men­te und Erb­ver­trä­ge

          Wir unter­stüt­zen unse­re Kli­en­ten umfas­send bei der Aus­wahl der opti­ma­len Metho­de für ihre Nach­lass­re­ge­lung. Dies umfasst die leb­zei­ti­ge Ver­mö­gens­über­tra­gung durch Schen­kun­gen, die Erstel­lung hand­schrift­li­cher oder nota­ri­el­ler Tes­ta­men­te, gemein­schaft­li­cher Tes­ta­men­te und Erb­ver­trä­ge. Zudem hel­fen wir bei der Aus­ar­bei­tung und For­mu­lie­rung letzt­wil­li­ger Ver­fü­gun­gen und, wenn gewünscht, auch bei der Hin­ter­le­gung des Tes­ta­ments beim Nach­lass­ge­richt. Beson­ders bei inter­na­tio­na­len Bezü­gen ist die Wahl der rich­ti­gen Tes­ta­ments­form von gro­ßer Bedeu­tung, um den letz­ten Wil­len des Erb­las­sers sicher­zu­stel­len.

          Annah­me- oder Aus­schla­gungs­er­klä­run­gen

          Wenn die Nach­lass­schul­den das Aktiv­ver­mö­gen über­stei­gen, ist es rat­sam, das Erbe vor Gericht oder vor einem Notar aus­zu­schla­gen. Eine Erb­aus­schla­gung kann auch in Betracht gezo­gen wer­den, um die Teil­nah­me an einer Erben­ge­mein­schaft mit unge­lieb­ten Per­so­nen zu ver­mei­den oder um den Nach­lass direkt an die jün­ge­re Gene­ra­ti­on zu über­tra­gen.

          Erwir­kung eines Erb­scheins oder eines euro­päi­schen Nach­lass­zeug­nis­ses

          Für die Abwick­lung einer Erb­schaft und die Durch­set­zung der Erb­rech­te des Ver­stor­be­nen, wie etwa gegen­über Ban­ken oder zur Ein­tra­gung ins Grund­buch, ist oft eine Beschei­ni­gung über die Erb­rech­te not­wen­dig. Die­se kann ent­we­der durch ein euro­päi­sches Nachlasszeugnis gemäß der Euro­päi­schen Erb­rechts­ver­ord­nung (Nr. 650/2012) oder durch einen Erb­schein erfol­gen. Die Zustän­dig­keit zur Aus­stel­lung eines Erb­scheins rich­tet sich in der Regel nach dem gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort des Erb­las­sers.

          Enter­bung und Pflicht­teils­rechts­ver­let­zun­gen, Ver­mö­gens­in­ven­tar

          Kom­ple­xe Fäl­le ent­ste­hen häu­fig, wenn Pflicht­teils- oder Pflicht­teils­er­gän­zungs­rech­te bei Enter­bun­gen oder leb­zei­ti­gen Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen geprüft und gege­be­nen­falls gericht­lich gegen die Erben oder Beschenk­ten durch­ge­setzt wer­den müs­sen. Eben­so kann es not­wen­dig sein, sol­che Ansprü­che im Inter­es­se der Erben oder Beschenk­ten abzu­weh­ren.

          <p>Nach ita­lie­ni­schem Recht ermög­licht die nota­ri­el­le oder gericht­li­che Errich­tung des Nach­lass­in­ven­tars sowie die Erb­schafts­an­nah­me unter Vor­be­halt dem Erben, sei­ne Haf­tung auf das Nach­lass­ver­mö­gen zu begren­zen. Dadurch wird ver­hin­dert, dass der Erbe auch mit sei­nem per­sön­li­chen Ver­mö­gen für die Schul­den des Erb­las­sers haf­tet.

          Erbaus­ein­an­der­set­zun­gen bis zum Ver­kauf der Erb­schafts­gü­ter

          Obwohl Erben­ge­mein­schaf­ten grund­sätz­lich auf Aus­ein­an­der­set­zung aus­ge­rich­tet sind, erle­ben wir immer wie­der, dass Mit­er­ben das geerb­te Ver­mö­gen oder Tei­le davon über Jah­re hin­weg erstaun­lich har­mo­nisch und kon­flikt­frei gemein­sam ver­wal­ten. Den­noch wer­den wir häu­fig damit beauf­tragt, die Mit­er­ben bei einer ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zu unter­stüt­zen, wobei Anrech­nungs- und Aus­gleichs­an­sprü­che berück­sich­tigt wer­den. In Fäl­len, in denen reni­ten­te Mit­er­ben sich wei­gern, an der Aus­ein­an­der­set­zung mit­zu­wir­ken, beglei­ten wir unse­re Man­dan­ten auch bei der gericht­li­chen Durch­set­zung ihrer Ansprü­che.

          Pro­zess­füh­rung und Media­ti­on

          Wir ver­tre­ten unse­re Man­dan­ten sowohl vor Gericht als auch bei Media­ti­ons­stel­len in Ita­li­en und Deutsch­land. Ein Media­ti­ons­ver­fah­ren kann eine effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zur gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung bei der Erb­schafts­tei­lung sein. In Ita­li­en ist die Media­ti­on sogar ein zwin­gend vor­ge­schal­te­ter Schritt vor einem Gerichts­ver­fah­ren. Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ver­tre­tung von Man­dan­ten in Media­ti­ons­ver­fah­ren sind wir bes­tens dar­auf vor­be­rei­tet, Ihnen in die­sen Pro­zes­sen kom­pe­tent zur Sei­te zu ste­hen.

          Erb­schafts­steu­er und Erb­schaft­steu­er­erklä­run­gen

          Bei der Nach­lass­pla­nung und ‑abwick­lung ist eine geziel­te Stra­te­gie zur Ver­mei­dung oder Redu­zie­rung der Erb­schaft­steu­er von gro­ßer Bedeu­tung, ins­be­son­de­re wenn der Nach­lass inter­na­tio­na­le Kom­po­nen­ten auf­weist, wie Ver­mö­gens­wer­te oder Betei­lig­te in ver­schie­de­nen Län­dern. Wir über­neh­men für unse­re Man­dan­ten die Vor­be­rei­tung und Ein­rei­chung der Erb­schaft­steu­er­erklä­run­gen in Deutsch­land und Ita­li­en, über­prü­fen die ent­spre­chen­den Steu­er­be­schei­de und legen gege­be­nen­falls Rechts­mit­tel ein.

           
           
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