Von for­ma­len Anfor­de­run­gen bis hin zu kom­ple­xen Ver­wal­tungs­ver­fah­ren bie­tet unse­re Kanz­lei deut­schen Unter­neh­men, die sich an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen in Ita­li­en betei­li­gen möch­ten, Unter­stüt­zung an.

Durch eine umfas­sen­de Rechts­be­ra­tung beglei­ten wir den Fall in jeder Pha­se mit Sorg­falt, um Aus­schlüs­se, Anfech­tun­gen oder recht­li­che Risi­ken zu ver­mei­den und einen kla­ren und effek­ti­ven Ablauf zu gewähr­leis­ten.

Sach­ver­halt

Regu­la­to­ri­sche Ver­wal­tung öffent­li­cher Auf­trä­ge in Ita­li­en

Öffent­li­che Auf­trä­ge sind das wich­tigs­te Instru­ment, mit dem italienische Ver­wal­tun­gen – Gemein­den, Regio­nen, öffent­li­che Ein­rich­tun­gen und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten – Arbei­ten, Dienst­leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen an pri­va­te Wirt­schafts­teil­neh­mer ver­ge­ben. Das Sys­tem wird durch das Gesetz über öffent­li­che Auf­trä­ge (Geset­zes­de­kret 36/2023) gere­gelt und setzt die euro­päi­schen Richt­li­ni­en um, indem es alle Pha­sen des Ver­fah­rens von der Ver­öf­fent­li­chung der Aus­schrei­bung bis zur Aus­füh­rung des Auf­trags regelt.

Haupt­merk­ma­le und Anfor­de­run­gen öffent­li­cher Auf­trä­ge in Ita­li­en:

  • Teil­nah­me auch für aus­län­di­sche Unter­neh­men unter Ein­hal­tung der Grund­sät­ze der Gleich­be­hand­lung, des frei­en Wett­be­werbs und der Trans­pa­renz;
  • Ver­fah­rens­ar­ten: offe­nes, beschränk­tes, Ver­hand­lungs­ver­fah­ren oder wett­be­werb­li­cher Dia­log, jeweils mit spe­zi­fi­schen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten und genau­en Fris­ten;
  • In der Aus­schrei­bung fest­ge­leg­te tech­ni­sche und wirt­schaft­lich-finan­zi­el­le Anfor­de­run­gen, die für die Zulas­sung uner­läss­lich sind;
  • Zusätz­li­che Ver­pflich­tun­gen: SOA-Qua­li­fi­ka­ti­on, euro­päi­sche Zer­ti­fi­zie­run­gen, beruf­li­che Eig­nung und Ein­hal­tung der Anti-Mafia- und Anti-Kor­rup­ti­ons­vor­schrif­ten;
  • Kom­ple­xe Ver­wal­tung: Die kor­rek­te Anwen­dung der Vor­schrif­ten erfor­dert fun­dier­te Kennt­nis­se des „Codi­ce degli app­al­ti” (Ver­ga­be­ge­setz), der euro­päi­schen Richt­li­ni­en und der Prak­ti­ken der loka­len Ver­ga­be­stel­len.
Auf­lö­sung

Unse­re Arbeits­wei­se

Um eine effek­ti­ve Teil­nah­me an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen zu gewähr­leis­ten, ver­fol­gen wir struk­tu­rier­te und maß­ge­schnei­der­te Ansät­ze.

1. Ana­ly­se der Anfor­de­run­gen der Aus­schrei­bung

Wir prü­fen sorg­fäl­tig alle Teil­nah­me­be­din­gun­gen, erfor­der­li­chen Zer­ti­fi­zie­run­gen und Ver­trags­klau­seln. Wir erken­nen recht­zei­tig even­tu­el­le kri­ti­sche Punk­te und schla­gen prak­ti­sche Lösun­gen vor, um die­se zu über­win­den und unter voll­stän­di­ger Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten teil­zu­neh­men.

2. Unter­stüt­zung bei der Doku­men­ta­ti­on

Wir über­prü­fen und erstel­len alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen und stel­len sicher, dass die­se voll­stän­dig, kohä­rent und mit den ita­lie­ni­schen und EU-Vor­schrif­ten kon­form sind.

3. Bera­tung zu Ver­wal­tungs- und Ver­trags­ver­fah­ren

Wir beglei­ten Sie durch alle Pha­sen: von der Ange­bots­ab­ga­be über die Ver­trags­un­ter­zeich­nung bis hin zur Ver­wal­tung etwa­iger Ver­trags­än­de­run­gen, stets unter voll­stän­di­ger Ein­hal­tung der öffent­li­chen Vor­schrif­ten.

4. Bear­bei­tung von Rechts­strei­tig­kei­ten und Rechts­mit­teln

Im Fal­le von Bean­stan­dun­gen oder Rechts­mit­teln ver­tre­ten wir Ihr Unter­neh­men vor den zustän­di­gen Stel­len, schüt­zen Ihre Rech­te und gewähr­leis­ten eine wirk­sa­me und zeit­na­he Ver­tei­di­gung.

Was Sie von unse­rer Rechts­be­ra­tung erwar­ten kön­nen

Dank unse­rer Erfah­rung ste­hen wir Ihnen als zuver­läs­si­ger Rechts­part­ner zur Sei­te und gewähr­leis­ten den wirk­sams­ten Schutz Ihrer Inter­es­sen.

Im Detail

Refe­renz­an­walt

Ein ein­zi­ger Ansprech­part­ner, der Exper­te für Ver­wal­tungs­recht ist und jede Pha­se Ihres Fal­les per­sön­lich beglei­tet.

Maß­ge­schnei­der­te Stra­te­gie

Wir erstel­len maß­ge­schnei­der­te Kon­zep­te, die auf die Art des Auf­trags, Ihre Unter­neh­mens­struk­tur und die spe­zi­fi­schen Risi­ken zuge­schnit­ten sind.

Grenz­über­schrei­ten­de Erfah­rung

Wir ken­nen den deut­schen und ita­lie­ni­schen Markt sehr gut und ver­ein­fa­chen so die Kom­mu­ni­ka­ti­on, Com­pli­ance und das Anfor­de­rungs­ma­nage­ment.

Prä­zi­si­on und Schnel­lig­keit

Wir küm­mern uns um jedes Detail und hal­ten die Fris­ten ein, um Ihre Erfolgs­chan­cen zu maxi­mie­ren.

Wir unter­stüt­zen deut­sche Unter­neh­men, die sich an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen in Ita­li­en betei­li­gen möch­ten, sowie Unter­neh­men, die bereits in Ita­li­en tätig sind und ihre Betei­li­gung an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen aus­wei­ten möch­ten. Dar­über hin­aus bie­ten wir umfas­sen­de Unter­stüt­zung für Unter­neh­men, die Hil­fe bei der Ver­trags­ab­wick­lung, der Vor­be­rei­tung von Unter­la­gen und gege­be­nen­falls der Bear­bei­tung von Ver­wal­tungs­strei­tig­kei­ten benö­ti­gen.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Kann ein deut­sches Unter­neh­men frei an öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen in Ita­li­en teil­neh­men?

Ja. Deut­sche Unter­neh­men kön­nen gemäß dem Grund­satz des frei­en Wett­be­werbs der Euro­päi­schen Uni­on an ita­lie­ni­schen Aus­schrei­bun­gen teil­neh­men. Aller­dings müs­sen die in der Aus­schrei­bung vor­ge­se­he­nen Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt und die Unter­la­gen gemäß den ita­lie­ni­schen Vor­schrif­ten vor­ge­legt wer­den.

Ist es zwin­gend erfor­der­lich, einen Sitz in Ita­li­en zu haben, um an einer öffent­li­chen Aus­schrei­bung teil­zu­neh­men?

Nicht immer. In vie­len Fäl­len ist eine Teil­nah­me auch ohne Sitz in Ita­li­en mög­lich, sofern die in der Aus­schrei­bung vor­ge­se­he­nen Bedin­gun­gen erfüllt sind. Die Prä­senz einer fes­ten Nie­der­las­sung oder eines Ver­tre­ters kann jedoch die Aus­füh­rungs­pha­se des Ver­trags erleich­tern.

Was sind die häu­figs­ten Feh­ler, die zum Aus­schluss aus einer Aus­schrei­bung füh­ren?

Die häu­figs­ten Ursa­chen sind for­ma­le Unre­gel­mä­ßig­kei­ten in den Unter­la­gen, Feh­ler beim Aus­fül­len der Erklä­run­gen, feh­len­de Über­set­zun­gen von Doku­men­ten oder das Feh­len der erfor­der­li­chen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen. Unse­re Unter­stüt­zung dient genau dazu, die­se kri­ti­schen Punk­te von Anfang an zu ver­mei­den.

Wie lan­ge dau­ert ein Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren in Ita­li­en durch­schnitt­lich?

Die Fris­ten vari­ie­ren je nach Art des Auf­trags und Kom­ple­xi­tät des Ver­fah­rens. In der Regel kön­nen zwi­schen der Ver­öf­fent­li­chung der Aus­schrei­bung und der Ver­ga­be eini­ge Wochen bis meh­re­re Mona­te ver­ge­hen. Wir bie­ten Ihnen kon­ti­nu­ier­li­che Unter­stüt­zung, um die Fris­ten zu über­wa­chen und recht­zei­tig ein­zu­grei­fen.

Ist im Fal­le einer Strei­tig­keit oder eines Aus­schlus­ses ein Rechts­be­helf mög­lich?

Ja. Es ist mög­lich, beim zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­richt (TAR) Beru­fung ein­zu­le­gen oder alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gungs­in­stru­men­te zu nut­zen. Unse­re Kanz­lei küm­mert sich um den gesam­ten Pro­zess­ab­lauf und garan­tiert eine zeit­na­he Bear­bei­tung sowie eine auf soli­den recht­li­chen Argu­men­ten basie­ren­de Ver­tei­di­gung.

Kon­takt

Wie kön­nen wir Ihnen hel­fen?