Die ärztliche Haftung ist eines der heikelsten Themen des Zivilrechts, da es sich um einen Bereich handelt, in dem zwei grundlegende Werte miteinander verflochten sind: der Schutz der Gesundheit und das Vertrauen in die Beziehung zwischen Arzt und Patient.
Von ärztlicher Haftung spricht man, wenn man die Verpflichtung des Arztes, des Gesundheitspersonals oder der medizinischen Einrichtung meint, für die schädlichen Folgen eines fahrlässigen, unvorsichtigen oder ungeschickten Verhaltens bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu haften.
Faktum
Wann kann eine Haftung vorliegen?
Um über medizinische Verantwortung sprechen zu können, erscheint es angebracht, zunächst drei grundlegende Aspekte zu überprüfen:
- das Vorliegen einer Schädigung der eigenen Gesundheit oder körperlichen/psychischen Unversehrtheit;
- das Verschulden oder die Schuld des Gesundheitsdienstleisters;
- der Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem erlittenen Schaden.
Die häufigsten Fälle, in denen eine ärztliche Haftung besteht, sind:
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Diagnostische und chirurgische Fehler
Verzögerungen oder Fehldiagnosen sowie unsachgemäß durchgeführte Eingriffe, die unter anderem zum Verlust therapeutischer Chancen und in schweren Fällen zum Tod des Patienten führen
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Nicht konforme zahnärztliche Behandlungen
Schlecht positionierte Implantate, ungeeignete Prothesen oder unzureichende Planung.
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Vermeidbare nosokomiale Infektionen
Komplikationen aufgrund hygienischer und organisatorischer Mängel.
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Therapeutische Fehler und Fehler bei der Arzneimittelüberwachung
Falsche Verschreibungen, nicht bewertete Wechselwirkungen, Unterlassung obligatorischer Prophylaxe.
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Fehlende oder mangelhafte Einwilligung nach Aufklärung
Unvollständige Informationen über Risiken, Alternativen und vorhersehbare Ergebnisse.
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Mängel bei der postoperativen Überwachung
Fehlende Kontrollen und angemessene Nachverfolgung.
Leider betreffen die Auswirkungen einer schlechten Gesundheitsversorgung nicht immer nur die Person, die den Schaden erlitten hat. Auch Familienangehörige sind von den negativen Auswirkungen eines ärztlichen Fehlers betroffen. Aus diesem Grund sieht das Gesetz auch für sie eine Form des Schutzes und der Entschädigung für Vermögens- und Nichtvermögensschäden vor.
INTEGRIERTER ANSATZ
Grenzüberschreitende Fälle
Wir wissen, wie schwierig und besorgniserregend medizinische Fälle sein können, bei denen die Behandlung über nationale Grenzen hinausgeht.
Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, diese Komplexität zu bewältigen und dabei Ihren Schutz in den Mittelpunkt zu stellen. Wir koordinieren die Prozessaktivitäten in beiden Ländern und dank unserer Erfahrung können wir in jeder Phase des Rechtsstreits eine einheitliche, starke und kohärente Rechtslinie verfolgen.
Wir folgen einem klaren und strengen Verfahren:
- Wir rekonstruieren klar und eindeutig den Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem erlittenen Schaden, um die Begründetheit des Anspruchs nachzuweisen.
- Wir überprüfen, ob die medizinischen Leistungen den Richtlinien und Behandlungsstandards der zuständigen Gerichtsbarkeit entsprechen.
- Wir ermitteln mit Sicherheit die für Ihren speziellen Fall zuständige Justizbehörde und das anzuwendende Recht.
Wir kümmern uns direkt und kompetent um die Beziehungen zu den beteiligten Versicherungsgesellschaften, vereinfachen die Bürokratie und entlasten unsere Kunden.
Szenarien
Typische Beispiele
Jedes Szenario erfordert eine sorgfältige medizinisch-rechtliche Bewertung und einen gezielten rechtlichen Rahmen.
Einige besonders relevante Bereiche sind:
Plastische/ästhetische Chirurgie
Unvermeidliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Einwilligung nach Aufklärung, der korrekten Information über Risiken, der Bewertung der ästhetischen Ergebnisse und der Behandlung von Komplikationen (z. B. Asymmetrien, behindernde Narben, nicht behandelte oder nicht mitgeteilte Komplikationen). Auch in diesem Bereich können Familienangehörige bei schweren Schäden oder bleibenden Folgen Anspruch auf Entschädigung haben.
Zahnmedizin und Implantologie
Die Haftung kann sich aus technischen Mängeln (Implantologie) oder aus der klinischen Organisation ergeben (z. B. Implantatversagen aufgrund mangelhafter Planung, Nervenverletzungen, fehlerhafte Okklusion). Auch Angehörige können bei schwerwiegenden Folgen für den Patienten Schadensersatzansprüche geltend machen.
Orthopädie und Traumatologie
Fehler bei der technischen Durchführung, in der postoperativen Phase oder in der klinischen Behandlung unterliegen sowohl einer technischen als auch einer normativen Bewertung (z. B. unzureichende Fixierungen, Fehler bei der Reposition, fehlende Nachsorge), wobei mögliche Entschädigungen auch auf Familienangehörige ausgedehnt werden können.
Geburtshilfe und Neonatologie
Komplexe Fälle mit hohen Entschädigungszahlungen, die interdisziplinäre Gutachten erfordern (Hypoxie, Verzögerung beim Kaiserschnitt, Überwachungsfehler). In solchen Fällen haben Eltern oder andere Verwandte möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen für immaterielle Schäden oder den Verlust der Unterstützung.
Therapien und Medikamente
Falsche Verschreibungen, mangelnde Arzneimittelüberwachung und Versäumnisse beim Umgang mit vorhersehbaren Wechselwirkungen. Auch in diesen Fällen kann sich die Entschädigung in schweren Fällen auf Familienangehörige erstrecken.
Andere ähnliche Bereiche
Je nach den Umständen und den spezifischen klinischen Problemen sind wir auch in anderen Bereichen tätig.
Auflösung
Unsere Arbeitsweise
Unsere Kanzlei versetzt sich voll und ganz in die Problematik des Kunden hinein, versteht das eigentliche Problem und die Gemütslage der Person, um die effektivste und individuellste Lösung zu finden.
01.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihren Schmerz zu verstehen und Ihnen den bestmöglichen Rechtsschutz zu gewährleisten.
Wir analysieren jedes Dokument, um das Ausmaß der Verletzungen zu bestimmen, und auf dieser Grundlage ermitteln wir die Erfolgsaussichten und den effektivsten Weg.
02.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk aus Fachärzten und Sachverständigen unseres Vertrauens zusammen, um technische und unparteiische Gutachten zu erstellen und die entstandenen Schäden genau zu quantifizieren.
Dies ist eine grundlegende Tätigkeit, um den Schadenersatzanspruch mit maximaler Wirksamkeit zu unterstützen.
03.
Wir bevorzugen Verhandlungen und Vereinbarungen, um den gesamten Prozess weniger stressig und in Bezug auf Kosten und Ergebnisse effektiver zu gestalten.
Wenn dies nicht gelingt, prüfen wir die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Was Sie von unserer Rechtsberatung
erwarten können
Wir garantieren Ihnen einen Ansprechpartner, klare Kommunikation über die einzelnen Phasen und Zeitpläne sowie regelmäßige Updates während des gesamten Prozesses. Dank eines zweisprachigen Teams, das auf italienisches und deutsches Recht spezialisiert ist und Niederlassungen in Frankfurt am Main, Rom und Florenz hat, bearbeitet die Kanzlei Fälle in beiden Rechtsordnungen und gewährleistet so operative Kontinuität und strategische Kohärenz. Der Ansatz kombiniert italienisch-deutsche Kompetenz, eine integrierte Analyse der Fragen (von der Einwilligung nach Aufklärung bis hin zu technischen und organisatorischen Aspekten) und eine erfah
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Rechtsbeistand
Ein einziger Ansprechpartner für den gesamten Prozess, mit regelmäßigen Updates und klaren Informationen zu Erfolgswahrscheinlichkeiten, zu befolgenden Schritten und voraussichtlichen Zeiträumen.
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Wir bewerten jeden relevanten Aspekt – technische Fehler, organisatorische Versäumnisse, Verstöße gegen die Einwilligung nach Aufklärung oder nicht konforme Therapien – nach den rechtlichen, ethischen und versicherungstechnischen Kriterien des jeweiligen Landes.
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Abwicklung aller Phasen, von der ersten Beurteilung bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit, mit dem Ziel, den Interessen des Patienten und seiner Angehörigen bestmöglich Rechnung zu tragen.
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