Krisenmanagement und Erstberatung zu StaRUG und InsO
Kleine und mittelständische Unternehmen stehen heute zunehmend vor komplexen wirtschaftlichen Herausforderungen: Liquiditätsengpässe, steigende Kosten, Zahlungsrückstände, Schwierigkeiten im Verhältnis zu Banken und Lieferanten oder eine insgesamt nicht mehr tragfähige Verschuldungssituation.
In solchen Situationen ist es entscheidend, mögliche Handlungsstrategien frühzeitig zu erkennen und die im deutschen Recht vorgesehenen Instrumente sorgfältig zu prüfen.
Wir begleiten Unternehmer, Gesellschaften und Selbständige in der ersten Phase der Analyse einer Unternehmenskrise und bieten eine praxisorientierte Erstberatung, die auf die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens und die Suche nach realistischen Lösungen ausgerichtet ist. Ziel ist es, Mandanten dabei zu unterstützen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Situation, relevante Fristen sowie mögliche Handlungsoptionen besser zu verstehen.
Pastori & Kollegen
Erste Phase
Präventive Analyse
und Handlungsstrategien
Ein frühzeitiges Krisenmanagement kann in vielen Fällen dazu beitragen, die Unternehmensfortführung zu sichern und zusätzliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer oder Inhaber zu vermeiden.
Im Rahmen des deutschen Rechts unterstützen wir Mandanten insbesondere bei der ersten Einschätzung von:
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens sowie auf der Planung möglicher weiterer Schritte – auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen beteiligten Beratern.
1. Krisenindikatoren und Insolvenzrisiken;
2. Pflichten von Geschäftsführern und relevanten Fristen;
3. Kurzfristigen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung;
4. Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten und Banken;
5. Möglichkeiten außergerichtlicher Restrukturierungen;
6. Zugang zu Instrumenten nach dem StaRUG;
7. Bewertung möglicher Verfahren nach der InsO.
Erstberatung zum StaRUG
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz) bietet deutschen
Unternehmen präventive Restrukturierungsinstrumente bereits vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Gerade in dieser Phase ist eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Situation und der tatsächlichen
Fortführungsperspektiven des Unternehmens von zentraler Bedeutung.
Wir bieten eine erste orientierende Beratung,um Unternehmern und Geschäftsführern ein besseres
Verständnis zu vermitteln hinsichtlich:
Der Voraussetzungen für Restrukturierungsmaßnahmen.
Möglicher Stabilisierungsschritte und Neuverhandlungen.
Der Rolle der Gläubiger und erforderlicher Mehrheiten.
Praktischer Auswirkungen auf die Unternehmensführung.
Relevanter Fristen und Risiken.
Der Unterschiede zu einem klassischen Insolvenzverfahren.
In questa fase risulta spesso decisiva una valutazione realistica della situazione economico-finanziaria e delle concrete prospettive di prosecuzione dell’attività.
Insolvenzverfahren
Erstberatung zur InsO und zu Insolvenzverfahren
Wenn die Fortführung des Unternehmens nicht mehr tragfähig erscheint oder Insolvenzgründe im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) vorliegen, ist es wichtig, gesetzliche Pflichten und mögliche Optionen frühzeitig zu verstehen.
Wir unterstützen Mandanten in der vorbereitenden Orientierungs- und Analysephase insbesondere im Zusammenhang mit:
- Insolvenzverfahren für Gesellschaften und Einzelunternehmen;
- Haftungsfragen von Geschäftsführern;
- Kommunikation mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern;
- Aufbereitung von Unterlagen und Dokumentation;
- Auswirkungen des Verfahrens auf laufende Verträge;
- Schutz des privaten Vermögens des Unternehmers;
- möglichen Fortführungs- oder Liquidationsszenarien.
Dank der Erfahrung unserer Rechtsanwälte auch in Zusammenarbeit mit Treuhändern und im Bereich insolvenzrechtlicher Verfahren tätigen Kollegen können wir eine praxisnahe und realistische Unterstützung bei der ersten Orientierung und in den frühen Phasen einer Unternehmenskrise anbieten.
Pastori & Kollegen
Natürliche Personen und Einzelunternehmen
Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen und Einzelunternehmen
Für natürliche Personen, Selbständige und Einzelunternehmen sieht das deutsche Recht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung vor.
Wir bieten vorbereitende Unterstützung und orientierende Beratung insbesondere zu:
Insbesondere begleiten wir Einzelunternehmer und Selbständige dabei, die praktischen Auswirkungen des Verfahrens besser zu verstehen und die notwendigen Schritte für einen wirtschaftlichen Neustart zu planen.
- Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung
- Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen
- Pflichten des Schuldners während des Verfahrens
- Umgang mit Gläubigern und Treuhändern
- Dauer des Verfahrens und relevanten Fristen
- Wirtschaftlichen Perspektiven nach der Restschuldbefreiung.
Praxisorientierter Ansatz für
kleine und mittelständische Unternehmen
Die Bewältigung einer Unternehmenskrise erfordert Schnelligkeit, Klarheit und die Koordination rechtlicher, wirtschaftlicher und operativer Aspekte. Unsere Kanzlei bietet eine konkrete und praxisnahe Unterstützung in der ersten Analyse- und Orientierungsphase und hilft Unternehmen sowie Unternehmern dabei, mögliche Strategien zu verstehen und sich im Umgang mit den beteiligten Akteuren zurechtzufinden.
Die Erfahrung unserer Rechtsanwälte an der Seite von im Restrukturierungs- und Insolvenzbereich tätigen Berufsträgern ermöglicht es, auch komplexe Situationen mit einem pragmatischen, transparenten und auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Unternehmen im deutschen Recht ausgerichteten Ansatz zu begleiten.
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