Anwalt für Gesell­schafts- und Han­dels­recht in Frankfurt am Main, Rom und Florenz

Die Kanz­lei Pastori & Kol­le­gen konn­te sich spe­zi­fi­sche Kom­pe­ten­zen im deut­schen und auch im ita­lie­ni­schen Gesell­schafts­recht aneig­nen, so dass sie in der Lage ist, ihrer Man­dant­schaft eine hoch­pro­fes­sio­nel­le Rechts­be­ra­tung und Unter­stüt­zung in sämt­li­chen Ent­ste­hungs- und Lebens­pha­sen des Unter­neh­mens und der Gesell­schaft zu bie­ten. Dabei ste­hen ins­be­son­de­re Man­dan­ten aus Frankfurt und Umge­bung unter der Betreu­ung durch unse­ren Anwalt für Han­dels­recht in Frankfurt. Dies umfasst auch die effi­zi­en­te Absi­che­rung von Liqui­di­tät durch den pro­fes­sio­nel­len For­de­rungs­ein­zug in Ita­li­en und Deutsch­land.

Neben dem Gesell­schafts­recht ver­fügt die Kanz­lei über lang­jäh­ri­ge Erfah­rung im deut­schen Han­dels­recht, ins­be­son­de­re bei der Gesell­schafts­grün­dung (Wahl der Gesell­schafts­form, Eröff­nung und Ver­le­gung von Nie­der­las­sun­gen) und in der außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Bera­tung und Unter­stüt­zung vor allem im Bereich des For­de­rungs­ein­zugs in Deutsch­land für italienische Man­dan­ten sowie des For­de­rungs­ein­zugs in Ita­li­en für deut­sche Unter­neh­men.

Gesell­schafts­grün­dung in Ita­li­en und Deutsch­land:
kla­re Regeln von Anfang an beu­gen Kon­flik­ten vor

Wir unter­stüt­zen Sie, wenn Sie eine Fir­ma in Ita­li­en grün­den möch­ten, sowie in allen gesell­schafts­recht­li­chen Belan­gen in Deutsch­land und Ita­li­en. Unse­re Leistungen rei­chen von der Grün­dung einer Gesell­schaft über die Gestal­tung von Geschäfts­füh­rer- und Vor­stands­ver­trä­gen sowie die Über­set­zung von Grün­dungs­ur­kun­den, Sat­zun­gen und die erfor­der­li­chen Gesell­schafts­ver­ein­ba­run­gen in den jewei­li­gen Spra­chen. Wir über­neh­men auch die Beglei­tung von Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen bis hin zur Ver­tre­tung in Kon­flikt­fäl­len oder zur Liqui­da­ti­on Ihres Unter­neh­mens.

Gesell­schafts­grün­dung und Ver­trags­ge­stal­tung

Bei der Grün­dung eines Unter­neh­mens in Ita­li­en oder Deutsch­land bera­ten wir Sie bei der Wahl der pas­sen­den Rechts­grund­la­ge. Wir zei­gen Ihnen die Vor- und Nach­tei­le der ver­schie­de­nen Gesell­schafts­for­men auf – auch im Ver­gleich zu Lösun­gen, die Ihnen aus Ihrem Hei­mat­land ver­traut sind. Im Anschluss beglei­ten wir Sie vom Grün­dungs­ent­schluss bis zur Ein­tra­gung Ihres Unter­neh­mens in das Han­dels­re­gis­ter. Mit Hil­fe einer Voll­macht kön­nen wir alle erfor­der­li­chen Schrit­te und For­ma­li­tä­ten vor Ort über­neh­men, sodass Ihre Anwe­sen­heit in vie­len Fäl­len nicht erfor­der­lich ist. Wir ent­wer­fen und über­set­zen sämt­li­che Grün­dungs­do­ku­men­te, Sat­zun­gen sowie die not­wen­di­gen Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­run­gen. Auch Geschäfts­füh­rer- und Vor­stands­ver­trä­ge erstel­len wir in bei­den Spra­chen, sodass alle Unter­la­gen sowohl auf Deutsch als auch auf Italienisch vor­lie­gen. Dank unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung im deutsch-ita­lie­ni­schen Gesell­schafts­recht emp­feh­len wir Ver­trags­klau­seln, die die Inter­es­sen aller Betei­lig­ten berück­sich­ti­gen und auch einem Kon­flikt­fall stand­hal­ten.

Bei­stand im Rechts­streit

Im Fal­le einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung ver­fü­gen wir über das erfor­der­li­che Fach­wis­sen und die Erfah­rung, um Sie vor staat­li­chen Gerich­ten oder in Schieds­ver­fah­ren wirk­sam zu ver­tre­ten. Typi­sche Kon­flik­te unter Gesell­schaf­tern ent­ste­hen bei­spiels­wei­se auf Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen. Häu­fig sind dies­be­züg­lich Unei­nig­kei­ten über die Beset­zung von Geschäfts­füh­rer- oder Vor­stands­po­si­tio­nen und die dar­aus resul­tie­ren­de Geschäfts­füh­rung oder die Durch­set­zung von Aus­kunfts- und ande­ren Min­der­heits­rech­ten zu ver­zeich­nen. Auch unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen über die Ver­wen­dung von Gewin­nen füh­ren regel­mä­ßig zu Streit unter den Gesell­schaf­tern. Dar­über hin­aus kön­nen Kon­flik­te auch zwi­schen der Gesell­schaft und ihren Orga­nen auf­tre­ten. In der­ar­ti­gen Fäl­len ste­hen The­men wie die Kün­di­gung oder vor­zei­ti­ge Been­di­gung von Geschäfts­füh­rer- und Vor­stands­ver­trä­gen oder Dif­fe­ren­zen über die Aus­le­gung von Bonus­ver­ein­ba­run­gen im Mit­tel­punkt.

Spe­zi­al­kom­pe­tenz im deutsch-ita­lie­ni­schen Gesell­schafts­recht

Die auf Gesell­schafts­recht spe­zia­li­sier­ten Anwäl­te ver­fü­gen über eine Aus­bil­dung sowohl in Ita­li­en als auch in Deutsch­land und sind als Rechts­an­wäl­te zuge­las­sen. Dadurch ver­fü­gen sie über detail­lier­te Kennt­nis­se der jewei­li­gen natio­na­len Rechts­sys­te­me und sind in der Lage, prag­ma­ti­sche und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Man­dan­ten, die in bei­den Län­dern geschäft­lich aktiv sind oder grenz­über­schrei­tend inves­tie­ren möch­ten, pro­fi­tie­ren in hohem Maße von die­ser Exper­ti­se – ins­be­son­de­re wenn es um die Durch­set­zung von Ansprü­chen und den For­de­rungs­ein­zug in Ita­li­en geht.

Umwand­lung, Umzug und Liqui­da­ti­on von Gesell­schaf­ten

Wir beglei­ten Sie bei grund­le­gen­den Ver­än­de­run­gen oder der Been­di­gung einer Gesell­schaft. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die Umwand­lung von Unter­neh­men (wie der Wech­sel der Rechts­form oder Fusio­nen) sowie der Umzug eines Unter­neh­mens ins Aus­land (Sitz­ver­le­gung). Dar­über hin­aus bie­ten wir unse­re Unter­stüt­zung bei der geord­ne­ten Auf­lö­sung und Liqui­da­ti­on eines Unter­neh­mens an, um die Ein­hal­tung aller rele­van­ten recht­li­chen Vor­ga­ben zu gewähr­leis­ten und die Inter­es­sen der Betei­lig­ten zu wah­ren.

For­de­rungs­ein­zug in Deutsch­land und Ita­li­en

Auf­grund ihrer inter­na­tio­na­len Aus­rich­tung und der wert­vol­len Koope­ra­tio­nen, auf die sie sich stützt, kann die Kanz­lei Pastori & Kol­le­gen außer­dem sowohl in Ita­li­en als auch in Deutsch­land alle not­wen­di­gen nota­ri­el­len Leistungen im Zusam­men­hang mit der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der Gesell­schaft erbrin­gen sowie hoch spe­zia­li­sier­te Steu­er­be­ra­tung und Unter­stüt­zung in der Abwick­lung des grenz­über­grei­fen­den Geschäfts­ver­kehrs der Gesell­schaft (For­de­rungs­ein­zug in Deutsch­land, For­de­rungs­ein­zug in Ita­li­en, Han­dels­ver­ein­ba­run­gen) anbie­ten.

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