Ihr Anwalt für Erbrecht
in Frankfurt am
Main, Rom und Florenz

Als erfah­re­ne Kanz­lei Anwalt für Erbrecht in Frankfurt ver­fü­gen wir über her­aus­ra­gen­de Kom­pe­ten­zen im ita­lie­ni­schen und deut­schen Erbrecht und sind in der Lage unse­re Man­dan­ten in allen Pha­sen des Erb­rechts zu beglei­ten, ange­fan­gen beim Auf­set­zen des Tes­ta­ments bis hin zur Abwick­lung des Erb­falls — in Deutsch­land, in Ita­li­en oder wo immer Sie uns auch brau­chen.

Ihr Anwalt für Erbrecht
in Frankfurt am Main, Rom und Florenz

Als erfah­re­ne Kanz­lei für Erbrecht in Frankfurt ver­fü­gen wir über her­aus­ra­gen­de Kom­pe­ten­zen im ita­lie­ni­schen und deut­schen Erbrecht und sind in der Lage, unse­re Man­dan­ten in allen Pha­sen des Erb­rechts zu beglei­ten – von der Tes­ta­ments­er­rich­tung bis zur voll­stän­di­gen Nach­lass­ab­wick­lung, in Deutsch­land, in Ita­li­en oder über­all dort, wo unse­re Unter­stüt­zung benö­tigt wird.

Unse­re zwei­spra­chi­gen Spe­zia­lis­ten ermög­li­chen es unse­ren Man­dan­ten sämt­li­che Hand­lun­gen und Erb­schafts­ver­fah­ren sowohl in Deutsch­land als auch in Ita­li­en durch­zu­füh­ren, ohne sich hier­für an einen ande­ren Ort bege­ben zu müs­sen. Dabei befasst sich unse­re Kanz­lei auch mit den steu­er­li­chen Belan­gen im Zusam­men­hang mit der Erb­fol­ge durch die Zusam­men­ar­beit mit den deut­schen und ita­lie­ni­schen Steu­er­be­hör­den (Finanz­amt — Agen­zia del­le Ent­ra­te). Wenn Sie einen erfah­re­nen Anwalt für italienisches Erbrecht suchen, sind Sie bei uns rich­tig. Unse­re Kanz­lei ist zudem die rich­ti­ge Adres­se, Bera­tung zum ita­lie­ni­schen Erbrecht benö­ti­gen.

Unse­re erb­recht­li­chen Leistungen für Sie im Über­blick

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rer Exper­ti­se in den Rechts­sys­te­men bei­der Län­der

1. Tes­ta­ments­ge­stal­tung und Nach­lass­pla­nung

Indi­vi­du­el­le Bera­tung zur opti­ma­len Ver­mö­gens­ver­tei­lung iim Bereich des ita­lie­ni­schen und deut­schen Erb­rechts. Rechts­si­che­re For­mu­lie­rung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen. Anfech­tung von Tes­ta­men­ten bzw. Abwehr von ent­spre­chen­den Anfech­tungs­kla­gen.

2. Mini­mie­rung von Erb­schafts­steu­er­las­ten

Beglei­tung bei der Abga­be sowohl der deut­schen als auch der ita­lie­ni­schen Erb­schafts­steu­er­erklä­run­gen. Ver­mei­dung von uner­war­te­ten Steu­er­fol­gen im Hin­blick auf das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zwi­schen Deutsch­land und Ita­li­en.

3. Bera­tung zu inter­na­tio­na­len Erb­schaf­ten

Spe­zia­li­siert auf deutsch-italienisches Erbrecht. Klä­rung von Fra­gen zur Dop­pel­be­steue­rung und inter­na­tio­na­len Nach­lass­re­ge­lun­gen.

4. Pflicht­teils­recht und Enter­bun­gen

Bera­tung und Ver­tre­tung bei Pflicht­teils­an­sprü­chen oder Pflicht­teils­ver­let­zun­gen und Unter­stüt­zung bei Enter­bun­gen und deren recht­li­chen Fol­gen im Kon­text des ita­lie­ni­schen und deut­schen Rechts.

Dar­auf kommt es an

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

Zwei­spra­chi­ge Anwäl­te

Eine rei­bungs­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­on mit unse­ren Anwäl­ten garan­tiert, dass Ihr Anlie­gen in bei­den Län­dern prä­zi­se und klar ver­mit­telt wird, ohne Sprach­bar­rie­ren oder Miss­ver­ständ­nis­se.

Büros in bei­den Län­dern

Ob in Deutsch­land oder in einem unse­rer Büros in Ita­li­en — wir bera­ten und ver­tre­ten Sie vor Ort. Das ermög­licht uns eine effi­zi­en­te Bear­bei­tung und eine schnel­le Reak­ti­on auf loka­le Ent­wick­lun­gen.

Fes­ter Ansprech­part­ner

Bei uns haben Sie einen fes­ten per­sön­li­chen Ansprech­part­ner, der Ihre Anlie­gen kennt und Ihnen wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses zur Sei­te steht. Die­se indi­vi­du­el­le Betreu­ung sorgt für eine hohe Ver­bind­lich­keit.

Effi­zi­en­te Bear­bei­tung

Wir wis­sen, dass Zeit wich­tig ist. Des­halb legen wir Wert auf struk­tu­rier­te Arbeits­pro­zes­se und eine enge Zusam­men­ar­beit. Wir sor­gen dafür, dass Ihr Fall zügig und sorg­fäl­tig bear­bei­tet wird.

Was die neue Ver­ord­nung für Sie bedeu­tet

Seit dem 17.08.2015 gilt für Erb­fäl­le in Ita­li­en die neue EU-Erb­rechts­ver­ord­nung (EU-Erb­VO)

Sie gilt für alle Erb­fäl­le ab die­sem Datum und hat zu einer grund­le­gen­den Neu­ord­nung des inter­na­tio­na­len Erb­rechts geführt. Beson­ders betrof­fen sind Erb­fäl­le ita­lie­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger, die ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt in Deutsch­land haben. Durch die EU-Erb­VO kön­nen sich in sol­chen Fäl­len erheb­li­che Ände­run­gen in der Rechts­nach­fol­ge erge­ben.

In Deutsch­land wird die Erb­fol­ge in der Regel durch ein gericht­li­ches Ver­fah­ren gere­gelt, das die Ertei­lung eines Erb­scheins vor­sieht. Der Erb­schein dient dazu, die Erben wäh­rend des gesam­ten Erb­schafts­ver­fah­rens zu legi­ti­mie­ren.

In Ita­li­en hin­ge­gen erfolgt der Nach­weis der Erben­stel­lung durch eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung. Die­se erfolgt in Form einer öffent­lich beglau­big­ten Noto­rie­täts­ur­kun­de, die die recht­mä­ßi­ge Erb­fol­ge bestä­tigt.

Die EU-Erb­VO sieht vor, dass in der Regel das Recht des Staa­tes Anwen­dung fin­det, in dem der Ver­stor­be­ne sei­nen letz­ten gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat­te. Durch die­se Rege­lung kann es dazu kom­men, dass das deut­sche Erbrecht auf Erb­fäl­le ita­lie­ni­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger ange­wen­det wird, die in Deutsch­land gelebt haben.

Unse­re erb­recht­li­chen Leistungen im Detail

Nach­lass­pla­nung durch leb­zei­ti­ge Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen, Tes­ta­men­te und Erb­ver­trä­ge

Wir unter­stüt­zen unse­re Kli­en­ten umfas­send bei der Aus­wahl der opti­ma­len Metho­de für ihre Nach­lass­re­ge­lung. Dies umfasst die leb­zei­ti­ge Ver­mö­gens­über­tra­gung durch Schen­kun­gen, die Erstel­lung hand­schrift­li­cher oder nota­ri­el­ler Tes­ta­men­te, gemein­schaft­li­cher Tes­ta­men­te und Erb­ver­trä­ge. Zudem hel­fen wir bei der Aus­ar­bei­tung und For­mu­lie­rung letzt­wil­li­ger Ver­fü­gun­gen und, wenn gewünscht, auch bei der Hin­ter­le­gung des Tes­ta­ments beim Nach­lass­ge­richt. Beson­ders bei inter­na­tio­na­len Bezü­gen ist die Wahl der rich­ti­gen Tes­ta­ments­form von gro­ßer Bedeu­tung, um den letz­ten Wil­len des Erb­las­sers sicher­zu­stel­len.

Annah­me- oder Aus­schla­gungs­er­klä­run­gen

Wenn die Nach­lass­schul­den das Aktiv­ver­mö­gen über­stei­gen, ist es rat­sam, das Erbe vor Gericht oder vor einem Notar aus­zu­schla­gen. Eine Erb­aus­schla­gung kann auch in Betracht gezo­gen wer­den, um die Teil­nah­me an einer Erben­ge­mein­schaft mit unge­lieb­ten Per­so­nen zu ver­mei­den oder um den Nach­lass direkt an die jün­ge­re Gene­ra­ti­on zu über­tra­gen.

Erwir­kung eines Erb­scheins oder eines euro­päi­schen Nach­lass­zeug­nis­ses

Für die Abwick­lung einer Erb­schaft und die Durch­set­zung der Erb­rech­te des Ver­stor­be­nen, wie etwa gegen­über Ban­ken oder zur Ein­tra­gung ins Grund­buch, ist oft eine Beschei­ni­gung über die Erb­rech­te not­wen­dig. Die­se kann ent­we­der durch ein euro­päi­sches Nachlasszeugnis gemäß der Euro­päi­schen Erb­rechts­ver­ord­nung (Nr. 650/2012) oder durch einen Erb­schein erfol­gen. Die Zustän­dig­keit zur Aus­stel­lung eines Erb­scheins rich­tet sich in der Regel nach dem gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort des Erb­las­sers.

Enter­bung und Pflicht­teils­rechts­ver­let­zun­gen, Ver­mö­gens­in­ven­tar

Kom­ple­xe Fäl­le ent­ste­hen häu­fig, wenn Pflicht­teils- oder Pflicht­teils­er­gän­zungs­rech­te bei Enter­bun­gen oder leb­zei­ti­gen Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen geprüft und gege­be­nen­falls gericht­lich gegen die Erben oder Beschenk­ten durch­ge­setzt wer­den müs­sen. Eben­so kann es not­wen­dig sein, sol­che Ansprü­che im Inter­es­se der Erben oder Beschenk­ten abzu­weh­ren.

Nach ita­lie­ni­schem Recht ermög­licht die nota­ri­el­le oder gericht­li­che Errich­tung des Nach­lass­in­ven­tars sowie die Erb­schafts­an­nah­me unter Vor­be­halt dem Erben, sei­ne Haf­tung auf das Nach­lass­ver­mö­gen zu begren­zen. Dadurch wird ver­hin­dert, dass der Erbe auch mit sei­nem per­sön­li­chen Ver­mö­gen für die Schul­den des Erb­las­sers haf­tet.

Erbaus­ein­an­der­set­zun­gen bis zum Ver­kauf der Erb­schafts­gü­ter

Obwohl Erben­ge­mein­schaf­ten grund­sätz­lich auf Aus­ein­an­der­set­zung aus­ge­rich­tet sind, erle­ben wir immer wie­der, dass Mit­er­ben das geerb­te Ver­mö­gen oder Tei­le davon über Jah­re hin­weg erstaun­lich har­mo­nisch und kon­flikt­frei gemein­sam ver­wal­ten. Den­noch wer­den wir häu­fig damit beauf­tragt, die Mit­er­ben bei einer ver­trag­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zu unter­stüt­zen, wobei Anrech­nungs- und Aus­gleichs­an­sprü­che berück­sich­tigt wer­den. In Fäl­len, in denen reni­ten­te Mit­er­ben sich wei­gern, an der Aus­ein­an­der­set­zung mit­zu­wir­ken, beglei­ten wir unse­re Man­dan­ten auch bei der gericht­li­chen Durch­set­zung ihrer Ansprü­che.

Pro­zess­füh­rung und Media­ti­on

Wir ver­tre­ten unse­re Man­dan­ten sowohl vor Gericht als auch bei Media­ti­ons­stel­len in Ita­li­en und Deutsch­land. Ein Media­ti­ons­ver­fah­ren kann eine effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zur gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung bei der Erb­schafts­tei­lung sein. In Ita­li­en ist die Media­ti­on sogar ein zwin­gend vor­ge­schal­te­ter Schritt vor einem Gerichts­ver­fah­ren. Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ver­tre­tung von Man­dan­ten in Media­ti­ons­ver­fah­ren sind wir bes­tens dar­auf vor­be­rei­tet, Ihnen in die­sen Pro­zes­sen kom­pe­tent zur Sei­te zu ste­hen.

Erb­schafts­steu­er und Erb­schaft­steu­er­erklä­run­gen

Bei der Nach­lass­pla­nung und ‑abwick­lung ist eine geziel­te Stra­te­gie zur Ver­mei­dung oder Redu­zie­rung der Erb­schaft­steu­er von gro­ßer Bedeu­tung, ins­be­son­de­re wenn der Nach­lass inter­na­tio­na­le Kom­po­nen­ten auf­weist, wie Ver­mö­gens­wer­te oder Betei­lig­te in ver­schie­de­nen Län­dern. Wir über­neh­men für unse­re Man­dan­ten die Vor­be­rei­tung und Ein­rei­chung der Erb­schaft­steu­er­erklä­run­gen in Deutsch­land und Ita­li­en, über­prü­fen die ent­spre­chen­den Steu­er­be­schei­de und legen gege­be­nen­falls Rechts­mit­tel ein.

 
 
Unser Anspruch

Ihr Erfolg ist unser Ziel

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