Arbeitszeit und Pflicht zur Zeiterfassung
Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Unabhängig davon gelten bereits heute klare Regeln, die Unternehmen mit Arbeitsverträgen nach deutschem Recht beachten müssen.
Höchstarbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Werktag. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Daraus ergibt sich eine regelmäßige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
Pausen und Ruhezeiten
• 30 Minuten Pause bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit
• 45 Minuten Pause bei mehr als 9 Stunden
Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Nach der Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof und des Bundesarbeitsgericht sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen.
Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen – auch für kleine Betriebe. Ausgenommen sind nur leitende Angestellte.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Zeiterfassung vor. Möglich sind zum Beispiel:
• digitale Zeiterfassungssysteme oder HR-Software
• Apps zur Zeiterfassung durch Mitarbeiter
• elektronische Tabellen (z. B. Excel)
• klassische Stundenzettel in Papierform
Wichtig ist, dass das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Arbeitszeit grundsätzlich dokumentiert werden.
Kontrollen und Sanktionen
Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer überwacht. Bei Verstößen gegen Arbeitszeit‑, Pausen- oder Dokumentationspflichten drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

