AI Act: Neue Pflichten für Anwaltskanzleien
Der AI Act macht auch vor Anwaltskanzleien nicht Halt. Ab dem 2. August 2026 gelten nämlich die Pflichten zur KI-Kompetenz und für die vorgesehenen spezifischen Fälle zur Transparenz. Auch Anwaltskanzleien, die Systeme der künstlichen Intelligenz nutzen, müssen daher interne Maßnahmen ergreifen, um eine rechtskonforme Nutzung zu gewährleisten, deren Zuwiderhandlung zu Sanktionen führen kann.
Insbesondere werden Anwaltskanzleien als „Deployer“ eingestuft, d. h. als professionelle Nutzer von KI-Systemen, die von Dritten entwickelt wurden, und müssen daher geeignete Verfahren anwenden, um Kundendaten zu schützen, mögliche Risiken zu überwachen und eine verantwortungsvolle Nutzung der Instrumente zu gewährleisten.
In primo luogo, sarà necessario procedere al censimento dei software utilizzati dallo studio, individuando tutte le piattaforme dotate di funzionalità basate sull’intelligenza artificiale, come, ad esempio, ChatGPT o Copilot.
Una volta individuati gli strumenti, sarà opportuno distinguere tra attività interne ed esterne.
Interne Aktivitäten können beispielsweise die Literatur- und Rechtsprechungsrecherche umfassen. Sie können auch die Analyse von Dokumenten sowie die Vorbereitung von Verträgen und anderen Akten beinhalten. In diesen Fällen steht die Verantwortung des Berufsträgers im Mittelpunkt. Die von der KI erzeugten Ergebnisse können nicht automatisch übernommen werden. Sie müssen stattdessen einer sorgfältigen Überprüfung und kritischen Revision durch den Berufsträger unterzogen werden.
Externe Aktivitäten beziehen sich hingegen auf Situationen, in denen die Nutzung von KI in Kontakt mit Kunden oder anderen Personen kommt. In solchen Situationen spielen Transparenzpflichten eine besondere Rolle. Interagiert eine Person direkt mit einem KI-System, muss sie darüber angemessen informiert werden. Wenn für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte durch KI generiert oder manipuliert werden, müssen sie den in den Vorschriften vorgesehenen Transparenzpflichten entsprechen.
Auch die Dokumente zur Erteilung des Mandats können spezielle Klauseln erfordern, um den möglichen Einsatz von KI-Tools zu regeln und klarzustellen, dass ihre Nutzung keine Befreiung von der beruflichen Haftung mit sich bringt.
Zweitens muss die Kanzlei ein angemessenes Niveau an KI-Kompetenz für ihr Personal gewährleisten.
Zu diesem Zweck ist es ratsam, die Schulung durch ein spezielles internes Register zu dokumentieren, in dem das Personal, das die Schulung absolviert hat, eventuelle Aktualisierungen, die während der Kurse behandelten Themen und Risiken sowie die entsprechenden Daten angegeben sind.
Ziel ist es sicherzustellen, dass die Personen, die KI-Systeme bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten nutzen, nicht nur das Potenzial der Instrumente, sondern auch die mit ihrer Nutzung verbundenen Risiken und die entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen kennen.
Besondere Aufmerksamkeit muss dem Schutz von Daten und vertraulichen Informationen der Kunden gewidmet werden. Die Nutzung von KI-Tools darf nämlich nicht zu einer wahllosen Weitergabe oder Eingabe von personenbezogenen Daten oder Informationen führen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Die Kanzleien müssen daher interne Verfahren einführen, in denen festgelegt ist, welche Informationen unter welchen Umständen in die verschiedenen Systeme eingegeben werden dürfen. Die Nutzung von Professional- oder Enterprise-Versionen von KI-Diensten kann bessere Garantien im Hinblick auf die Datenverwaltung bieten, beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit, eine vorherige Bewertung des Tools und seiner Einstellungen vorzunehmen.
Der im AI Act vorgesehene Sanktionsrahmen kann je nach Verstoß und betroffener Stelle besonders hohe Beträge erreichen, die vor allem für große Unternehmen gedacht sind, wie z. B. bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Anwaltskanzleien sind jedoch auch mögliche Maßnahmen der Datenschutzbehörde oder die möglichen Konsequenzen seitens der jeweiligen Rechtsanwaltskammern bei Verletzung beruflicher und standesrechtlicher Pflichten von Bedeutung.
Der AI Act zielt nicht darauf ab, die Nutzung von künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien zu verbieten oder davon abzuraten. Im Gegenteil, das Ziel ist es, eine bewusste und verantwortungsvolle Nutzung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Einführung neuer Technologien nicht zu einer Verringerung der beruflichen Standards führt.

