Immo­bi­li­en­recht in Ita­li­en und Deutsch­land

Unse­re deutsch-italienische Anwalts­kanz­lei ist spe­zia­li­siert auf Immo­bi­li­en­recht in Ita­li­en und Deutsch­land. Wir unter­stüt­zen Pri­vat­per­so­nen – und bei Bedarf auch gewerb­li­che Man­dan­ten – bei allen recht­li­chen Fra­gen rund um den Kauf, Ver­kauf und Besitz von Immo­bi­li­en.

Ob Sie einen Haus­kauf in Ita­li­en pla­nen, eine Immo­bi­lie in Deutsch­land ver­äu­ßern oder recht­li­che Bera­tung zu Ver­trä­gen und Behör­den­an­ge­le­gen­hei­ten suchen: Wir ste­hen Ihnen mit Erfah­rung, Zwei­spra­chig­keit und fun­dier­ten Kennt­nis­sen bei­der Rechts­sys­te­me zur Sei­te. Mit unse­rer Hil­fe navi­gie­ren Sie sicher durch unter­schied­li­che gesetz­li­che Vor­schrif­ten, kul­tu­rel­le Beson­der­hei­ten und ver­mei­den Fall­stri­cke beim Immo­bi­li­en­er­werb im Aus­land.

Immo­bi­li­en­recht in Ita­li­en und Deutsch­land

Unse­re deutsch-italienische Anwalts­kanz­lei ist spe­zia­li­siert auf Immo­bi­li­en­recht in Ita­li­en und Deutsch­land. Wir unter­stüt­zen Pri­vat­per­so­nen – und bei Bedarf auch gewerb­li­che Man­dan­ten – bei allen recht­li­chen Fra­gen rund um den Kauf, Ver­kauf und Besitz von Immo­bi­li­en.

Ob Sie einen Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en pla­nen, eine Immo­bi­lie in Deutsch­land ver­äu­ßern oder recht­li­che Bera­tung zu Ver­trä­gen und Behör­den­an­ge­le­gen­hei­ten suchen: Wir ste­hen Ihnen mit Erfah­rung, Zwei­spra­chig­keit und fun­dier­ten Kennt­nis­sen bei­der Rechts­sys­te­me zur Sei­te. Mit unse­rer Hil­fe navi­gie­ren Sie sicher durch unter­schied­li­che gesetz­li­che Vor­schrif­ten, kul­tu­rel­le Beson­der­hei­ten und ver­mei­den Fall­stri­cke beim Immo­bi­li­en­er­werb im Aus­land. Wenn Sie zudem einen deutsch-ita­lie­ni­schen Notar für die Beur­kun­dung von Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten oder die rechts­si­che­re Gestal­tung nota­ri­el­ler Urkun­den benö­ti­gen, sind Sie bei uns bes­tens auf­ge­ho­ben.

Unse­re immo­bi­li­en­recht­li­chen Leistungen für Sie im Über­blick

Unse­re Kanz­lei beglei­tet Sie Schritt für Schritt durch den gesam­ten Pro­zess

Wir legen Wert auf trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und erklä­ren Ihnen ver­ständ­lich die recht­li­chen Hin­ter­grün­de. So kön­nen Sie fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen – sei es beim Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en, beim Ver­kauf einer Immo­bi­lie oder bei der Ver­wal­tung Ihres Immo­bi­li­en­ver­mö­gens.

1. Rechts­be­ra­tung beim Kauf und Ver­kauf von Immo­bi­li­en

Indi­vi­du­el­le Bera­tung für Käu­fer und Ver­käu­fer, egal ob Wohn­haus, Feri­en­im­mo­bi­lie oder Gewer­be­ob­jekt.

2. Prü­fung und Erstel­lung von Kauf­ver­trä­gen

Sorg­fäl­ti­ge Über­prü­fung oder Auf­set­zung Ihres Kauf­ver­trags für Immo­bi­li­en in Ita­li­en oder Deutsch­land (auch zwei­spra­chi­ge Ver­trags­ge­stal­tung).

3. Unter­stüt­zung bei der nota­ri­el­len Beur­kun­dung

Beglei­tung des Beur­kun­dungs­pro­zes­ses im jewei­li­gen Land und Abstim­mung mit dem deutsch-ita­lie­ni­schen Notar, damit alles rechts­gül­tig abläuft.

4. Steu­er­li­che und finan­zi­el­le Bera­tung

Bera­tung zu Grund­er­werb­steu­er, Mehr­wert­steu­er, lau­fen­den Immo­bi­li­en­steu­ern und Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten, damit Sie die Kos­ten beim Immo­bi­li­en­kauf im Blick haben.

5. Unter­stüt­zung bei Immo­bi­li­en­er­b­schaf­ten

Rechts­bei­stand bei geerb­ten Immo­bi­li­en, inklu­si­ve Nach­lass­ab­wick­lung und Ein­tra­gung der Erben im Aus­land.

6. Prü­fung von Miet­ver­hält­nis­sen und Vor­kaufs­rech­ten

Recht­li­che Über­prü­fung bestehen­der Miet­ver­trä­ge, Mie­ter­schutz­be­stim­mun­gen oder Vor­kaufs­rech­te, die den Immo­bi­li­en­ver­kauf beein­flus­sen könn­ten.

7. Zusam­men­ar­beit mit Nota­ren, Mak­lern und Behör­den

Koor­di­na­ti­on mit Immo­bi­li­en­mak­lern, deutsch ita­lie­ni­schem Notar, Grund­buch-/Re­gis­ter­äm­tern und ande­ren Behör­den vor Ort, um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sicher­zu­stel­len.

Dar­auf kommt es an

Ihre Vor­tei­le auf einen Blick

Zwei­spra­chi­ge Anwäl­te

Eine rei­bungs­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­on mit unse­ren Anwäl­ten garan­tiert, dass Ihr Anlie­gen in bei­den Län­dern prä­zi­se und klar ver­mit­telt wird, ohne Sprach­bar­rie­ren oder Miss­ver­ständ­nis­se.

Büros in bei­den Län­dern

Ob in Deutsch­land oder in einem unse­rer Büros in Ita­li­en — wir bera­ten und ver­tre­ten Sie vor Ort. Das ermög­licht uns eine effi­zi­en­te Bear­bei­tung und eine schnel­le Reak­ti­on auf loka­le Ent­wick­lun­gen.

Fes­ter Ansprech­part­ner

Bei uns haben Sie einen fes­ten per­sön­li­chen Ansprech­part­ner, der Ihre Anlie­gen kennt und Ihnen wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses zur Sei­te steht. Die­se indi­vi­du­el­le Betreu­ung sorgt für eine hohe Ver­bind­lich­keit.

Effi­zi­en­te Bear­bei­tung

Wir wis­sen, dass Zeit wich­tig ist. Des­halb legen wir Wert auf struk­tu­rier­te Arbeits­pro­zes­se und eine enge Zusam­men­ar­beit. Wir sor­gen dafür, dass Ihr Fall zügig und sorg­fäl­tig bear­bei­tet wird.

5 Beson­der­hei­ten des Immo­bi­li­en­rechts in Ita­li­en

Der Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en unter­schei­det sich in eini­gen Punk­ten vom Vor­ge­hen in Deutsch­land. Dank unse­rer Erfah­rung ken­nen wir die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen und stel­len sicher, dass Sie bes­tens infor­miert sind. Hier eini­ge wich­ti­ge Beson­der­hei­ten des Immo­bi­li­en­rechts in Ita­li­en, die Käu­fer und Ver­käu­fer beach­ten soll­ten:

1. Immo­bi­li­ar­re­gis­ter vs. Grund­buch

In Ita­li­en gibt es – mit Aus­nah­me weni­ger Regio­nen – kein Grund­buch­sys­tem wie in Deutsch­land. Statt­des­sen wer­den Immo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen in einem Immo­bi­li­ar­re­gis­ter ein­ge­tra­gen. Die­ses Regis­ter ist per­so­nen­ge­bun­den: Statt ein Grund­stück direkt zu suchen, wird über die Per­son des Eigen­tü­mers recher­chiert. Für Käu­fer bedeu­tet das, dass ein sorg­fäl­ti­ger Check des Regis­ter­ein­trags nötig ist, um sicher­zu­stel­len, dass der angeb­li­che Ver­käu­fer tat­säch­lich als Eigen­tü­mer ein­ge­tra­gen ist und ob die Immo­bi­lie mit Hypo­the­ken oder ande­ren Las­ten belas­tet ist. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, die nöti­gen Regis­ter­aus­zü­ge ein­zu­se­hen und zu bewer­ten, damit Ihr Immo­bi­li­en­er­werb in Ita­li­en rechts­si­cher ist.

2. Vor­ver­trag und Kauf­ver­trag

Anders als in Deutsch­land ist es in Ita­li­en üblich, zunächst einen Vor­ver­trag (Cont­rat­to Preli­mi­na­re, umgangs­sprach­lich oft „com­pro­mes­so”) abzu­schlie­ßen. In die­sem Vor­ver­trag wer­den die wesent­li­chen Bedin­gun­gen des Immo­bi­li­en­kaufs fest­ge­legt – Kauf­preis, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten, zeit­li­cher Ablauf, even­tu­el­le Bedin­gun­gen – und häu­fig leis­tet der Käu­fer eine Anzah­lung (Capar­ra). Der Vor­ver­trag ist rechts­ver­bind­lich für bei­de Sei­ten. Zieht sich der Käu­fer zurück, kann er sei­ne Anzah­lung ver­lie­ren; tritt der Ver­käu­fer unbe­rech­tigt vom Geschäft zurück, muss er die Anzah­lung in der Regel dop­pelt zurück­er­stat­ten. Erst danach folgt der eigent­li­che Kauf­ver­trag beim Notar (das nota­ri­el­le Kauf­ver­spre­chen bzw. die end­gül­ti­ge Eigen­tums­über­tra­gung, in Ita­li­en Atto Nota­ri­le oder Rogi­to genannt). Bei die­ser nota­ri­el­len Beur­kun­dung wird der Eigen­tums­über­gang rechts­kräf­tig voll­zo­gen und anschlie­ßend im Regis­ter ein­ge­tra­gen. Wir erklä­ren Ihnen den Ablauf von Vor­ver­trag bis Notar­ter­min im Detail und stel­len sicher, dass alle Ver­trags­klau­seln in Ihrem Inter­es­se for­mu­liert sind – in enger Abstim­mung mit einem erfah­re­nen deut­schi­ta­lie­ni­schen Notar.

3. Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten und Absi­che­rung

Die Zah­lungs­ab­wick­lung beim Immo­bi­li­en­kauf läuft in Ita­li­en etwas anders ab als in Deutsch­land. Üblich ist, dass mit dem Vor­ver­trag eine Anzah­lung erfolgt, die den Wil­len zum Kauf unter­mau­ert und als Sicher­heit dient. Der rest­li­che Kauf­preis wird dann am Tag der nota­ri­el­len Beur­kun­dung gezahlt, oft in Form eines beglau­big­ten Bank­schecks (Asseg­no Cir­co­la­re) oder per Über­wei­sung kurz vor dem Ter­min. Anders als in Deutsch­land wer­den klas­si­sche Notar­an­der­kon­ten (Treu­hand­kon­ten) sel­te­ner genutzt, doch gibt es inzwi­schen die Mög­lich­keit, den Kauf­preis vor­über­ge­hend auf einem beson­de­ren Notar-Ander­kon­to (con­to dedi­ca­to) zu hin­ter­le­gen. Dies bie­tet zusätz­li­che Sicher­heit: Der Notar zahlt das Geld erst an den Ver­käu­fer aus, wenn die erfolg­rei­che Umschrei­bung der Immo­bi­lie im Regis­ter erfolgt ist. So wird gewähr­leis­tet, dass Ihr gezahl­ter Kauf­preis abge­si­chert ist und Sie das Eigen­tum frei von uner­war­te­ten Ein­trä­gen über­neh­men kön­nen. Wir bera­ten Sie, wel­che Zah­lungs­mo­da­li­tät in Ihrem Fall sinn­voll und sicher ist, und sor­gen für eine kor­rek­te ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung zur Kauf­preis­zah­lung.

4. Steu­er­li­che Aspek­te beim Immo­bi­li­en­er­werb

Beim Haus­kauf in Ita­li­en fal­len ande­re Steu­ern und Abga­ben an als in Deutsch­land. Die wich­tigs­te Abga­be ist dieGrund­er­werb­steu­er in Form der Regis­trie­rungs­steu­er (Impos­ta di Regis­tro). Deren Höhe hängt vom Wert der Immo­bi­lie und den Umstän­den ab: Kau­fen Sie bei­spiels­wei­se als Pri­vat­per­son eine gebrauch­te Immo­bi­lie, beträgt die Steu­er meist 9% des amt­li­chen Immo­bi­li­en­werts. Erwer­ben Sie die Immo­bi­lie aller­dings als Erst­wohn­sitz (Pri­ma Casa), kann die Steu­er auf 2% redu­ziert wer­den. Beim Kauf eines Neu­baus direkt vom Bau­trä­ger fällt statt­des­sen Mehr­wert­steu­er (IVA) an – in der Regel 10%, bzw. ermä­ßigt 4%im Fall der Pri­ma Casa. Zusätz­lich gibt es fes­te Gebüh­ren für die Ein­tra­gung ins Regis­ter und ins Katas­ter sowie die Notar­kos­ten, die vom Käu­fer zu tra­gen sind. In Ita­li­en übli­cher­wei­se eben­falls vom Käu­fer zu berück­sich­ti­gen ist die Mak­ler­pro­vi­si­on, die oft 3–4% des Kauf­prei­ses (zuzüg­lich MwSt) beträgt, sofern ein Mak­ler betei­ligt war. Dar­über hin­aus soll­te man an lau­fen­de Kos­ten den­ken: die jähr­li­che Grund­steu­er (IMU) und ggf. Abga­ben an die Gemein­de oder Wohn­geld bei Eigen­tums­woh­nun­gen. Unse­re Kanz­lei berät Sie auch hin­sicht­lich der steu­er­li­chen Fol­gen Ihres Immo­bi­li­en­er­werbs und arbei­tet mit erfah­re­nen Steu­er­be­ra­tern zusam­men, damit Sie alle finan­zi­el­len Aspek­te von Anfang an im Blick haben.

Nach ita­lie­ni­schem Recht ermög­licht die nota­ri­el­le oder gericht­li­che Errich­tung des Nach­lass­in­ven­tars sowie die Erb­schafts­an­nah­me unter Vor­be­halt dem Erben, sei­ne Haf­tung auf das Nach­lass­ver­mö­gen zu begren­zen. Dadurch wird ver­hin­dert, dass der Erbe auch mit sei­nem per­sön­li­chen Ver­mö­gen für die Schul­den des Erb­las­sers haf­tet.

5. Recht­li­che Risi­ken ver­mei­den

Ein Immo­bi­li­en­kauf im Aus­land ist immer mit unbe­kann­ten Fak­to­ren ver­bun­den. In Ita­li­en gibt es recht­li­che Beson­der­hei­ten, die ohne fach­kun­di­ge Hil­fe leicht über­se­hen wer­den kön­nen. So soll­ten alle wich­ti­gen Unter­la­gen und Geneh­mi­gun­gen sorg­fäl­tig geprüft wer­den: Gibt es eine gül­ti­ge Bau­ge­neh­mi­gung für das Objekt? Sind alle An- und Umbau­ten legal errich­tet? Bestehen Dienst­bar­kei­ten oder Wege­rech­te, die die Nut­zung beein­flus­sen? Lie­gen Hypo­the­ken, Grund­schul­den oder Nieß­brauch­rech­teauf der Immo­bi­lie? Wur­den even­tu­el­le Mie­ter kor­rekt infor­miert und haben sie auf ihr Vor­kaufs­recht ver­zich­tet? Auchlan­des­spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten – etwa im Bau- und Pla­nungs­recht oder Unter­schie­de im Ver­trags­recht – gilt es zu ken­nen. Wir hel­fen Ihnen, all die­se Punk­te abzu­klä­ren. Durch eine frü­he Ein­bin­dung unse­rer spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­te im Immo­bi­li­en­recht las­sen sich Risi­ken mini­mie­ren: Wir füh­ren eine umfas­sen­de Due-Dili­gence-Prü­fung der Immo­bi­lie durch, arbei­ten eng mit Nota­ren und Sach­ver­stän­di­gen zusam­men und sor­gen dafür, dass Sie in kei­ne recht­li­che Fal­le tap­pen. Mit unse­rer Unter­stüt­zung kau­fen Sie Immo­bi­li­en in Ita­li­en —  rechts­si­cher und gut infor­miert.

Check­lis­te für den Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en

Wenn Sie eine Immo­bi­lie in Ita­li­en kau­fen möch­ten, emp­fiehlt es sich, vor­ab eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu prü­fen. Hier eine kur­ze Check­lis­te, damit beim Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en nichts Wich­ti­ges über­se­hen wird:

Eigen­tums­nach­weis prü­fen

Über­prü­fen Sie, ob der Ver­käu­fer im Immo­bi­li­ar­re­gis­ter als Eigen­tü­mer ein­ge­tra­gen ist und ob die Immo­bi­lie frei von Hypo­the­ken oder ande­ren Belas­tun­gen ist.

Bau­ge­neh­mi­gung sicher­stel­len

Ver­ge­wis­sern Sie sich, dass für die Immo­bi­lie (und etwa­ige Umbau­ten) gül­ti­ge Bau­ge­neh­mi­gun­gen vor­lie­gen und alle Bau­auf­la­gen erfüllt wur­den.

Bestehen­de Miet­ver­hält­nis­se oder Vor­kaufs­rech­te klä­ren

Fin­den Sie her­aus, ob der­zeit Mie­ter in der Immo­bi­lie woh­nen und ob die­sen ein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht zusteht. Bei land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen soll­ten auch Nach­bar­rech­te beach­tet wer­den.

Steu­er­li­che Belas­tun­gen und Neben­kos­ten berück­sich­ti­gen

Kal­ku­lie­ren Sie neben dem Kauf­preis auch die Kauf­ne­ben­kos­ten ein – Grund­er­werb­steu­er bzw. IVA, Notar­kos­ten, Mak­ler­pro­vi­si­on, Über­set­zungs­kos­ten – sowie die lau­fen­den Kos­ten (Grund­steu­er, Gemein­de­steu­ern, Instand­hal­tung).

Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten abklä­ren

Klä­ren Sie früh­zei­tig die Finan­zie­rung. Stel­len Sie sicher, dass Eigen­ka­pi­tal und/oder eine Finan­zie­rungs­zu­sa­ge Ihrer Bank vor­han­den sind, und beach­ten Sie Unter­schie­de bei ita­lie­ni­schen Immo­bi­li­en­kre­di­ten, falls Sie vor Ort finan­zie­ren möch­ten.

Die­se Check­lis­te ist ein Aus­gangs­punkt. Jeder Immo­bi­li­en­kauf ist indi­vi­du­ell – unse­re Kanz­lei hilft Ihnen dabei, alle not­wen­di­gen Schrit­te für Ihren Haus­kauf in Ita­li­en zu durch­lau­fen und zusätz­li­che Punk­te zu beach­ten, die in Ihrem spe­zi­el­len Fall rele­vant sind.

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)

Zum Schluss beant­wor­ten wir eini­ge häu­fig gestell­te Fra­gen, die uns Man­dan­ten zum The­ma Immo­bi­li­en­recht in Ita­li­en immer wie­der stel­len. In die­ser Q&A‑Sektion fin­den Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen kom­pakt zusam­men­ge­fasst:

Wie funk­tio­niert der Kauf einer Immo­bi­lie in Ita­li­en?

Der Immo­bi­li­en­kauf in Ita­li­en ver­läuft in meh­re­ren Schrit­ten. Zunächst eini­gen sich Käu­fer und Ver­käu­fer münd­lich oder per Vor­ver­trag auf die Kon­di­tio­nen. Übli­cher­wei­se wird dann ein schrift­li­cher Vor­ver­trag (Cont­rat­to Preli­mi­na­re) auf­ge­setzt, der alle wich­ti­gen Punk­te ent­hält und von bei­den Par­tei­en unter­schrie­ben wird – oft gegen Zah­lung einer Anzah­lung (Capar­ra). Im nächs­ten Schritt erfolgt der nota­ri­el­le Kauf­ver­trag (Rogi­to): Bei­de Par­tei­en erschei­nen bei einem ita­lie­ni­schen Notar, der den Ver­trag beur­kun­det. Mit Unter­zeich­nung des Notar­ver­trags geht das Eigen­tum auf den Käu­fer über. Der Notar ver­an­lasst anschlie­ßend die Ein­tra­gung des neu­en Eigen­tü­mers im Immo­bi­li­en­re­gis­ter. Zwi­schen Vor­ver­trag und end­gül­ti­gem Notar­ter­min ver­ge­hen meist ein paar Wochen bis Mona­te, in denen Finan­zie­rungs­fra­gen geklärt und Unter­la­gen vor­be­rei­tet wer­den.

Unse­re Kanz­lei beglei­tet Sie durch jeden die­ser Schrit­te und ver­tritt auf Wunsch Ihre Inter­es­sen gegen­über allen Betei­lig­ten.

Wel­che Steu­ern fal­len beim Immo­bi­li­en­kauf an?

Beim Kauf einer Immo­bi­lie in Ita­li­en fal­len haupt­säch­lich Grund­er­werbs­steu­ern an. Wenn Sie von einer Pri­vat­per­son kau­fen, wird die Regis­trie­rungs­steu­er (Impos­ta di Regis­tro) fäl­lig. Die­se beträgt in den meis­ten Fäl­len 9% des steu­er­lich fest­ge­leg­ten Immo­bi­li­en­werts. Erwer­ben Sie die Immo­bi­lie jedoch als Erst­wohn­sitz (und erfül­len die Vor­aus­set­zun­gen, z.B. kei­ne ande­re Immo­bi­lie im sel­ben Bezirk zu besit­zen und Ihren Wohn­sitz nach Kauf dort­hin zu ver­le­gen), ermä­ßigt sich die Steu­er auf 2%. Kau­fen Sie von einem Bau­trä­ger oder gewerb­li­chen Ver­käu­fer einen Neu­bau, unter­liegt der Kauf der Mehr­wert­steu­er (IVA) statt der Regis­trie­rungs­steu­er – in der Regel 10% (bzw. nur 4% bei Erst­wohn­sitz). Zusätz­lich zahlt der Käu­fer fixe Notar­ge­büh­ren, Katas­ter- und Grund­buch­ge­büh­ren sowie ggf. eine Mak­ler­cour­ta­ge. Als aus­län­di­scher Käu­fer soll­ten Sie außer­dem die jähr­li­che Immo­bi­li­en­steu­er (IMU) ein­pla­nen, die aller­dings für Erst­wohn­sit­ze in Ita­li­en oft ent­fällt oder ermä­ßigt ist. Wir infor­mie­ren Sie im Detail über alle anfal­len­den Steu­ern und Abga­ben, damit es kei­ne Über­ra­schun­gen gibt.

Ist eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung not­wen­dig?

Ja, in Ita­li­en ist die nota­ri­el­le Beur­kun­dung – genau wie in Deutsch­land – zwin­gend erfor­der­lich, um einen Immo­bi­li­en­kauf rechts­gül­tig abzu­schlie­ßen. Der end­gül­ti­ge Kauf­ver­trag muss von einem ita­lie­ni­schen Notar in Anwe­sen­heit (oder Ver­tre­tung) bei­der Par­tei­en beur­kun­det wer­den. Nur ein nota­ri­ell beur­kun­de­ter Ver­trag (Rogi­to) ermög­licht die Umschrei­bung des Eigen­tums im Immo­bi­li­en­re­gis­ter. Ein rein pri­vat­schrift­li­cher Ver­trag wäre zwi­schen den Par­tei­en zwar bin­dend (sie­he Vor­ver­trag), ent­fal­tet aber gegen­über Drit­ten kei­ne Wir­kung und reicht nicht aus, um den Eigen­tums­über­gang offi­zi­ell zu machen. Die nota­ri­el­le Beur­kun­dung schützt Käu­fer und Ver­käu­fer, da der Notar die Recht­mä­ßig­keit des Geschäfts prüft, die Iden­ti­tät der Betei­lig­ten fest­stellt und für die kor­rek­te Ver­steue­rung sorgt. Kurz gesagt: Ohne Notar kein Eigen­tums­über­gang in Ita­li­en.

Was ist bei Erb­im­mo­bi­li­en zu beach­ten?

Wenn Sie eine Immo­bi­lie in Ita­li­en geerbt haben oder ver­er­ben möch­ten, sind eini­ge zusätz­li­che Schrit­te nötig. Zunächst muss in Ita­li­en eine Erb­schafts­mel­dung (Dichia­ra­zio­ne di Suc­ces­sio­ne) erfol­gen, damit die Immo­bi­lie auf den/die Erben umge­schrie­ben wird. Hier­bei sind italienische Erb­schafts­steu­er­re­ge­lun­gen zu beach­ten, die jedoch für Ver­wand­te ers­ten Gra­des ver­gleichs­wei­se mode­rat aus­fal­len (Ita­li­en hat Frei­be­trä­ge, z.B. 1 Mio. € pro Kind, und Besteue­rung zwi­schen 4–8% je nach Ver­wandt­schafts­grad über dem Frei­be­trag). Wich­tig ist, dass der Erbe sei­ne Rech­te gegen­über dem ita­lie­ni­schen Staat nach­weist – oft mit­tels einesEuro­päi­schen Nach­lass­zeug­nis­ses oder eines deut­schen Erb­scheins mit Über­set­zung und Apos­til­le, um in Ita­li­en aner­kannt zu wer­den. Erst wenn die Erb­fol­ge kor­rekt nach­ge­wie­sen und die Umschrei­bung im Regis­ter erle­digt ist, kann der Erbe die Immo­bi­lie ver­kau­fen oder offi­zi­ell nut­zen. Bei Erb­im­mo­bi­li­en im Fami­li­en­be­sitz soll­te außer­dem geprüft wer­den, ob meh­re­re Erben als Gemein­schaft auf­tre­ten und wie deren Antei­le gere­gelt sind. Unse­re Kanz­lei ist mit dem Erbrecht in Ita­li­en und Deutsch­landver­traut und hilft Ihnen dabei, geerb­te Immo­bi­li­en rechts­si­cher zu über­neh­men oder zu ver­äu­ßern.

Nach ita­lie­ni­schem Recht ermög­licht die nota­ri­el­le oder gericht­li­che Errich­tung des Nach­lass­in­ven­tars sowie die Erb­schafts­an­nah­me unter Vor­be­halt dem Erben, sei­ne Haf­tung auf das Nach­lass­ver­mö­gen zu begren­zen. Dadurch wird ver­hin­dert, dass der Erbe auch mit sei­nem per­sön­li­chen Ver­mö­gen für die Schul­den des Erb­las­sers haf­tet.

Wie wird der Kauf­preis gesi­chert?

Die Absi­che­rung des Kauf­prei­ses ist für Käu­fer wie Ver­käu­fer von gro­ßer Bedeu­tung. In Ita­li­en gibt es meh­re­re Mecha­nis­men, um Sicher­heit zu schaf­fen. Die ers­te Sicher­heit bie­tet die Capar­ra (Anzah­lung) beim Vor­ver­trag: Sie moti­viert bei­de Sei­ten, den Ver­trag zu erfül­len (bei Ver­trags­bruch durch den Käu­fer behält der Ver­käu­fer die Capar­ra, bei Ver­trags­bruch durch den Ver­käu­fer erhält der Käu­fer die dop­pel­te Capar­ra zurück). Für den Rest­kauf­preis beim Notar­ter­min grei­fen vie­le Par­tei­en auf beglau­big­te Bank­schecks zurück, da die­se sofort und sicher sind. Alter­na­tiv – und vor allem bei höhe­ren Sum­men oder wenn beson­de­re Ver­trau­ens­schutz­maß­nah­men gewünscht sind – kann der Betrag auf ein Notar-Treu­hand­kon­to ein­ge­zahlt wer­den. Der Notar ver­wahrt das Geld bis nach der Ver­trags­un­ter­zeich­nung und nimmt die Aus­zah­lung an den Ver­käu­fer erst vor, wenn die Immo­bi­lie ord­nungs­ge­mäß auf den Käu­fer umge­schrie­ben ist. Die­ses Treu­hand­ver­fah­ren wird in Ita­li­en zuneh­mend genutzt, um das Risi­ko für den Käu­fer zu mini­mie­ren. Dar­über hin­aus las­sen sich im Kauf­ver­trag ver­trag­li­che Klau­seln zur Zah­lungs­si­che­rung ver­ein­ba­ren, z.B. dass der Kauf­preis erst als gezahlt gilt, wenn bestimm­te Doku­men­te vor­lie­gen oder Ein­tra­gun­gen erfolgt sind. Wir bera­ten Sie, wel­che Metho­de in Ihrem Fall am sinn­volls­ten ist, und sor­gen dafür, dass Ihr Geld­fluss beim Immo­bi­li­en­kauf opti­mal geschützt ist.

Wel­che Rol­le spielt der Notar?

Der Notar in Ita­li­en nimmt eine zen­tra­le Rol­le im Immo­bi­li­en­kauf ein. Ähn­lich wie in Deutsch­land ist er ein neu­tra­ler Amts­trä­ger, der für die Recht­mä­ßig­keit des Geschäfts ver­ant­wort­lich ist. Kon­kret über­nimmt der Notar fol­gen­de Auf­ga­ben: Er ent­wirft den Kauf­ver­trag (Rogi­to) oder prüft einen vor­ge­leg­ten Ver­trags­ent­wurf, erklärt ihn den Par­tei­en (bei Bedarf auch zwei­spra­chig oder mit­hil­fe eines Dol­met­schers), und stellt sicher, dass bei­de Sei­ten die Bedin­gun­gen ver­ste­hen. Der Notar über­prüft die Eigen­tums­ver­hält­nis­se und Las­ten im Immo­bi­li­en­re­gis­ter, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­käu­fer zum Ver­kauf berech­tigt ist und klärt, ob z.B. Vor­kaufs­rech­te bestehen. Außer­dem iden­ti­fi­ziert der Notar die Par­tei­en anhand gül­ti­ger Aus­weis­do­ku­men­te und ach­tet dar­auf, dass erfor­der­li­che Geneh­mi­gun­gen (z.B. bei Ver­kauf durch eine Fir­ma oder bei beson­de­ren Immo­bi­li­en­ar­ten) vor­lie­gen. Nach Unter­zeich­nung des Ver­trags durch alle Par­tei­en beglau­bigt der Notar die Unter­schrif­ten und küm­mert sich um die Ein­tra­gung des neu­en Eigen­tü­mers im Immo­bi­li­ar­re­gis­ter sowie im Katas­ter. Zudem zieht der Notar die fäl­li­gen Steu­ern und Gebüh­ren ein – etwa die Regis­trie­rungs­steu­er und sei­ne Notar­ge­bühr – und lei­tet sie an den Staat wei­ter. Ins­ge­samt stellt der Notar sicher, dass der Immo­bi­li­en­kauf rechts­wirk­sam und voll­zo­gen wird. Unse­re Anwäl­te arbei­ten eng mit erfah­re­nen Nota­ren in Ita­li­en zusam­men und kön­nen auf Wunsch einen pas­sen­den Notar für Ihr Vor­ha­ben emp­feh­len oder den Kon­takt her­stel­len.

Kann ein Kauf in Abwe­sen­heit abge­wi­ckelt wer­den?

Ja, es ist durch­aus mög­lich, den Kauf oder Ver­kauf einer Immo­bi­lie in Ita­li­en abzu­wi­ckeln, ohne per­sön­lich vor Ort zu sein. Das Zau­ber­wort heißt Voll­macht (Pro­cu­ra). Sie kön­nen einer Ver­trau­ens­per­son oder einem Anwalt eine nota­ri­el­le Voll­macht ertei­len, in Ihrem Namen den Kauf­ver­trag in Ita­li­en zu unter­schrei­ben. Die­se Voll­macht wird in Deutsch­land vor einem Notar unter­zeich­net. Mit einer sol­chen Voll­macht kann Ihr Ver­tre­ter den Vor­ver­trag und/oder den end­gül­ti­gen Notar­ver­trag für Sie unter­zeich­nen, ohne dass Sie anrei­sen müs­sen. Vie­le unse­rer Man­dan­ten nut­zen die­sen Ser­vice, wenn sie z.B. aus Zeit­grün­den nicht zum Notar­ter­min nach Ita­li­en kom­men kön­nen. Selbst­ver­ständ­lich infor­mie­ren wir Sie vor­ab umfas­send und koor­di­nie­ren alles mit dem ita­lie­ni­schen Notar, damit der Immo­bi­li­en­kauf in Ihrer Abwe­sen­heit rei­bungs­los funk­tio­niert. Beach­ten Sie jedoch, dass zumin­dest für die Eröff­nung eines ita­lie­ni­schen Bank­kon­tos oder die Bean­tra­gung einer Steu­er­num­mer (Codi­ce Fis­ca­le) even­tu­ell per­sön­li­che Schrit­te nötig sind – auch dabei leis­ten wir Hil­fe­stel­lung oder über­neh­men For­ma­li­tä­ten, soweit mög­lich.

Wie las­sen sich recht­li­che Risi­ken mini­mie­ren?

Die bes­te Metho­de, recht­li­che Risi­ken beim Immo­bi­li­en­er­werb zu mini­mie­ren, ist gründ­li­che Vor­be­rei­tung und pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung. Las­sen Sie alle Doku­men­te und Ver­trä­ge von einem Exper­ten prü­fen, bevor Sie etwas unter­schrei­ben – ins­be­son­de­re den Vor­ver­trag. Ach­ten Sie dar­auf, dass im Ver­trag Klau­seln zu Ihrem Schutz ent­hal­ten sind, z.B. Rück­tritts­rech­te bei schwer­wie­gen­den Män­geln oder kla­re Rege­lun­gen zu Zah­lun­gen und Fris­ten. Über­prü­fen Sie die Immo­bi­lie selbst so gut wie mög­lich: Sind alle Bau­un­ter­la­gen vor­han­den? Stim­men Katas­ter­plä­ne und tat­säch­li­che Bau­ten über­ein? Gibt es Anzei­chen für zukünf­ti­ge Pro­ble­me (etwa Anlie­ger­bei­trä­ge, geplan­te Bau­pro­jek­te in der Nach­bar­schaft oder offe­ne Strei­tig­kei­ten)? Nut­zen Sie offi­zi­el­le Regis­ter­aus­zü­ge, Gut­ach­ten und – wenn Sie nicht vor Ort sein kön­nen – ver­trau­ens­wür­di­ge Dienst­leis­ter zur Objekt­be­sich­ti­gung. Juris­ti­scher Bei­stand ist beson­ders wich­tig: Ein erfah­re­ner Anwalt kennt die Fall­stri­cke des ita­lie­ni­schen Immo­bi­li­en­rechts und kann vie­le Pro­ble­me von vorn­her­ein ver­mei­den. Wir unter­stüt­zen Sie dabei, indem wir z.B. eineumfas­sen­de Due-Dili­gence durch­füh­ren, Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ver­käu­fer und Mak­ler über­neh­men und sicher­stel­len, dass der Notar­ter­min rei­bungs­los ver­läuft. Durch die­se Maß­nah­men las­sen sich die meis­ten recht­li­chen Risi­ken stark redu­zie­ren, und Sie kön­nen Ihrem Traum von der eige­nen Immo­bi­lie in Ita­li­en beru­higt ent­ge­gen­se­hen.

Auch dabei hel­fen wir Ihnen ger­ne wei­ter!

Brau­chen Sie eine Bank­fi­nan­zie­rung in Ita­li­en für Ihr neu­es Zuhau­se?

Neben der umfas­sen­den recht­li­chen Beglei­tung bie­ten wir Ihnen auch geziel­te Unter­stüt­zung bei der Finan­zie­rung Ihres Immo­bi­li­en­kaufs in Ita­li­en. Dank unse­rer lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit mit einem bewähr­ten Netz­werk ita­lie­ni­scher Ban­ken und Finan­zie­rungs­part­ner, kön­nen wir aus­län­di­schen Käu­fern – ins­be­son­de­re aus Deutsch­land – den Zugang zu maß­ge­schnei­der­ten Finan­zie­rungs­lö­sun­gen erleich­tern.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Mög­lich­keit zu bie­ten, eine Immo­bi­lie in Ita­li­en zu erwer­ben, ohne dabei Ihre deut­schen Immo­bi­li­en zusätz­lich zu belas­ten oder bestehen­de Kre­dit­li­ni­en in Deutsch­land in Anspruch neh­men zu müs­sen. Wir beglei­ten Sie durch den gesam­ten Pro­zess: von der Aus­wahl geeig­ne­ter Kre­dit­in­sti­tu­te, über die Klä­rung der Vor­aus­set­zun­gen und der Ein­ho­lung indi­vi­du­el­ler Finan­zie­rungs­an­ge­bo­te, bis hin zur Abstim­mung der Finan­zie­rungs­ver­trä­ge mit den Kauf­ver­trä­gen. 

So schaf­fen wir eine naht­lo­se Ver­bin­dung zwi­schen der recht­li­chen und finan­zi­el­len Abwick­lung, die Ihre Inter­es­sen voll­um­fäng­lich berück­sich­tigt. Auch bei der Vor­be­rei­tung der not­wen­di­gen Unter­la­gen – wie Ein­kom­mens­nach­wei­sen, Boni­täts­un­ter­la­gen oder Immo­bi­li­en­be­wer­tun­gen – ste­hen wir Ihnen mit unse­rer Exper­ti­se zur Sei­te, um die Finan­zie­rung effi­zi­ent und rei­bungs­los zu gestal­ten. Mit unse­rer Unter­stüt­zung navi­gie­ren Sie sicher durch den Finan­zie­rungs­pro­zess und sichern sich opti­ma­le Kon­di­tio­nen für Ihren Immo­bi­li­en­er­werb in Ita­li­en.

Kon­takt

Wie kön­nen wir Ihnen hel­fen?

Kon­tak­tie­ren Sie uns, wenn Sie wei­te­re Fra­gen haben oder eine indi­vi­du­el­le Bera­tung wün­schen. Als deutsch-italienische Anwalts­kanz­lei für Immo­bi­li­en­recht freu­en wir uns dar­auf, Sie bei Ihrem Vor­ha­ben zu unter­stüt­zen – kom­pe­tent, zwei­spra­chig und enga­giert für Ihr Anlie­gen. Ihre Immo­bi­li­en­träu­me in Ita­li­en und Deutsch­land sind bei uns in guten Hän­den!

    Unser Anspruch

    Ihr Erfolg ist unser Ziel