Die indirekte Schenkung im Immobilienrecht: Steuerliche Aspekte und Rechtsprechung
Auf den ersten Blick erscheint eine Schenkung als einfacher privatrechtlicher Vorgang, der kaum besondere rechtliche oder prozedurale Herausforderungen mit sich bringt. Tatsächlich bedarf es jedoch zur Vermeidung unangenehmer Überraschungen der Beachtung einiger zwingender rechtlicher Vorschriften.
Nach italienischem Recht stellt die Schenkung einen unentgeltlichen Vertrag dar, bei dem ein Schenker ein Gut oder Recht, beispielsweise eine Immobilie oder eine Geldsumme, auf einen Beschenkten ohne Gegenleistung überträgt. Eine Schenkung kann dabei auch in der Verpflichtung bestehen, dem Empfänger eine lebenslange Rente oder einen Nießbrauch an einem Vermögensgegenstand einzuräumen. Aufgrund des einseitigen Vermögensverlusts des Schenkers verlangt das italienische Zivilrecht für die Rechtsgültigkeit der Schenkung zwingend die Form der notariellen Urkunde in Anwesenheit von zwei Zeugen.
Im Bereich der steuerlichen Behandlung verweist Art. 1 Absatz 1 des italienischen Testo Unico sulle Successioni darauf, dass sowohl Übertragungen von Vermögen und Rechten infolge eines Todesfalls als auch unentgeltliche lebzeitige Übertragungen der Schenkungssteuer unterliegen. Für Eltern-Kind-Schenkungen besteht dabei eine Freigrenze von einer Million Euro; übersteigt der Wert einer Immobilie diesen Betrag, fällt auf den übersteigenden Teil ein Steuersatz von 4 % sowie weitere Hypothekar- und Katastersteuern von 2 % bzw. 1 % an.
Eine wichtige Ausnahme von diesen Regelungen betrifft die sogenannte „indirekte Schenkung“. Nach Auffassung der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) entfällt die Schenkungssteuer für Immobilienkäufe, die ein Kind mit finanziellen Mitteln der Eltern tätigt, sofern das Kind im notariellen Vertrag ausdrücklich angibt, dass die ihm überlassenen finanziellen Mittel zweckgebunden zum Erwerb der Immobilie verwendet wurden und dies nachweisbar ist.
Das italienische Kassationsgericht (Corte di Cassazione) geht allerdings in ihrer Rechtsprechung über die Position der Steuerbehörde hinaus. Laut höchstrichterlicher Auffassung fällt eine solche indirekte Schenkung nicht lediglich unter eine Steuerbefreiung, sondern liegt gänzlich außerhalb des Anwendungsbereiches der Schenkungssteuer. Weiterhin sei es nach Ansicht des Kassationsgerichts nicht erforderlich, den Zweck der Zuwendung im notariellen Akt ausdrücklich festzuhalten. Ausreichend sei vielmehr, dass bei einer späteren steuerlichen Prüfung der Zusammenhang zwischen der finanziellen Zuwendung und dem Immobilienerwerb nachgewiesen werden könne. Grundlage dieser Ansicht bildet eine extensive Auslegung des Art. 1 Absatz 4‑bis des Testo Unico sulle Successioni, wonach die Schenkungssteuer nicht auf Schenkungen oder andere unentgeltliche Zuwendungen erhoben wird, die unmittelbar mit Rechtsgeschäften zum Immobilienerwerb zusammenhängen, wenn auf diese bereits eine proportionale Register- oder Mehrwertsteuer erhoben wurde.
Diese Sichtweise des Kassationsgerichts erleichtert es somit Steuerpflichtigen erheblich, die finanziellen Mittel zum Immobilienerwerb innerhalb der Familie weiterzugeben, ohne komplizierte formale Anforderungen erfüllen oder doppelte Notarkosten tragen zu müssen.

