Zusammenarbeit mit Notar
Die Kanzlei Pastori & Kollegen arbeitet mit Notar Rosario Centamore zusammen, um Mandantinnen und Mandanten bei notariellen Vorgängen in Deutschland einen verlässlichen organisatorischen Anlaufpunkt zu bieten – einschließlich notarieller Beratung und Beurkundungen in deutscher und italienischer Sprache.
Maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen im Immobilien‑, Erb- und Gesellschaftsrecht
Hauptdienstleistungen:
1. Erstellung zweisprachiger Immobilienverträge
Erstellung und Überprüfung von Kauf‑, Miet- und Eigentumsübertragungsverträgen in italienischer und deutscher Sprache, um Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt zu gewährleisten.
2. Beratung und Verwaltung von Erbschaften
Umfassende Unterstützung bei Erbschaftsangelegenheiten. Von der Vermögensregelung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten zwischen Deutschland und Italien.
3. Rechtsbeistand bei Immobilientransaktionen
Professionelle Unterstützung in allen Phasen des Kaufs, Verkaufs oder der Übertragung von Immobilien in Deutschland. Prüfung der Unterlagen, Vertragsgestaltung und notarielle Abwicklung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
4. Juristische Übersetzungen und Abfassung von Urkunden
Professionelle Übersetzung und Anpassung von Verträgen, Vollmachten und notariellen Urkunden in Italienisch und Deutsch unter vollständiger Einhaltung der deutschen und italienischen Rechtsvorschriften.
Integrierte Zusammenarbeit bei notariellen Urkunden zwischen Deutschland und Italien
Hintergrund dieser Zusammenarbeit ist die zunehmende Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte zwischen Italien und Deutschland, bei denen bestimmte Erklärungen oder Rechtsgeschäfte nach deutschem Recht der notariellen Form bedürfen. Ziel ist ein klar strukturierter Ablauf – von der ersten Dokumentenprüfung bis zur Vorbereitung der Beurkundung sowie der damit verbundenen Schritte.
Für eine erste Einschätzung, ob im konkreten Fall eine notarielle Abwicklung in Deutschland erforderlich oder sinnvoll ist, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir unterstützen bei der Einordnung und koordinieren bei Bedarf das weitere Vorgehen.
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