PPWR-Verordnung: Die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Ob italienisches oder deutsches Unternehmen – die neue PPWR verändert die Spielregeln für Verpackungen. Schützen Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig vor dem 12. August 2026.
Wenn Ihr Unternehmen Ware, Halbfertigprodukte oder Agrar- und Lebensmittelprodukte einkauft, verwendet, verpackt, importiert oder exportiert, gibt es eine europäische Rechtsänderung, die Sie keinesfalls ignorieren sollten: das Inkrafttreten der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40).
Im Gegensatz zu den bisherigen Richtlinien ist die PPWR eine unmittelbare geltende Verordnung. Ab dem 12. August 2026 gilt sie als einheitliches Recht in der gesamten Europäischen Union, hebt die Richtlinie 94/62/EG auf und beseitigt damit die bisherigen nationalen Unterschiede. Gleichzeitig führt sie jedoch äußerst strenge Standards und erhebliche rechtliche Verantwortlichkeiten für diejenigen ein, die Waren auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen. (Deutschland, das bereits bislang durch das LUCID-Register strenge Kontrolle ausübte, passt seine Überwachungs- und Kontrollsysteme bereits entsprechend an.)
Was ändert sich konkret und welche Risiken ergeben sich?
- Die Konformitätserklärung wird verpflichtend: Allgemeine technische Datenblätter reichen künftig nicht mehr aus. Jede Verpackung muss von einer formellen Konformitätserklärung des Herstellers begleitet werden. Diese muss auf technischer Dokumentation sowie Laborprüfungen beruhen, die die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen und der Grenzwerte für schädliche Stoffe nachweisen. Importeure sind verpflichtet, diese Erklärungen einzuholen und zu überprüfen.
- Das faktische PFAS-Verbot im Lebensmittelbereich: Ab dem 12. August 2026 gelten äußerst niedrige Grenzwerte für PFAS-Stoffe (sog. „Ewigkeitschemikalien“) in Lebensmittelverpackungen. Zahlreiche fettabweisende Verpackungen, Verbundpapiere oder Schalen, die insbesondere im Agrar- und Lebensmittelexport verwendet werden, müssen ersetzt werden. Importeure werden vor Annahme der Ware entsprechende schriftliche Nachweise und Zertifizierungen von ihren Lieferanten verlangen.
- Neue Pflichten für Hersteller und den E‑Commerce: Wer Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt oder diese direkt über E‑Commerce an Endverbraucher verkauft, gilt rechtlich als „Hersteller“ im Sinne der PPWR und unterliegt den entsprechenden Verpflichtungen.
- Logistik und Wiederverwendungsquoten: Für B2B-Transportverpackungen wie Paletten, Kisten, Umreifungsbände oder Fässer werden verbindliche Wiederverwendungsquoten eingeführt. Unternehmen, die Waren zwischen verschiedenen Niederlassungen oder Baustellen desselben Unternehmens transportieren, müssen künftig eine Wiederverwendungsquote von 100 % gewährleisten.
Die wirtschaftlichen Risiken: Entspricht eine Verpackung den gesetzlichen Anforderungen nicht oder fehlt die erforderliche technische Dokumentation, kann die Ware als nicht verkehrsfähig eingestuft werden. Die möglichen Folgen reichen von Grenzblockaden und Zurückweisungen von Lieferungen bis hin zu Schadenersatzansprüchen und erheblichen Bußgeldern.
Warum sind rechtliche Beratung und eine Überprüfung der Verträge erforderlich?
Die Anpassung an die PPWR ist nicht nur eine technische Frage, sondern hat weitreichende rechtliche und vertragliche Auswirkungen.
Internationale Lieferverträge: Große Unternehmen und Vertriebsorganisationen überarbeiten bereits ihre Handelsverträge. Dabei werden zunehmend weitreichende Freistellungs- und Haftungsübernahmeklauseln aufgenommen. Lieferanten sollen die vollständige PPWR-Konformität garantieren und sämtliche wirtschaftlichen Folgen von Sanktionen oder Warenblockaden tragen.
Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um bestehende Verträge zu analysieren, zu verhandeln und rechtssicher zu gestalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeiten angemessen verteilt werden und das Unternehmen seinerseits durch ausreichende Garantien seiner Verpackungslieferanten abgesichert ist.
Analyse der Rollen innerhalb der Lieferkette: Die genaue Einordnung eines Unternehmens als Hersteller, Importeur oder bloßer Vertreiber im Sinne der PPWR ist eine komplexe rechtliche Frage. Von dieser Qualifikation hängt die gesamte Kette der Registrierungs‑, Dokumentations- und Zollpflichten ab.
Warten Sie Warten Sie nicht bis zum nächsten August. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Verpackungen zu überprüfen, die Rollen innerhalb Ihrer Lieferkette zu analysieren und Ihre internationalen Vertragsbeziehungen an die neuen Anforderungen anzupassen.

