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Wer in Italien eine nicht als Luxus eingestufte Wohnimmobilie erwirbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von Steuervorteilen („prima casa“) profitieren. Diese Begünstigungen gelten gleichermaßen für entsprechende Nebengebäude („pertinenze“), sofern ein tatsächlicher Nutzungszusammenhang vorliegt und der Eigentümer sie ausdrücklich dem Hauptgebäude unterordnet.
Eine Besonderheit besteht bei Nebengebäuden in den Katasterkategorien C2, C6 und C7: Hier kann nur je ein Objekt pro Kategorie gefördert werden. Für andere Nebengebäude wiederum gilt keine zahlenmäßige Begrenzung, solange sich ihre Funktion als Nebenzweck zum Hauptgebäude klar nachweisen lässt. Die bloße Darstellung im Kataster (etwa mehrere Parzellen ohne direkte Verbindung) ist dabei nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist vielmehr, dass eine tatsächliche Nutzung als „pertinenza“ besteht und dies vom Eigentümer gewollt ist.
Jüngere Gerichtsentscheidungen, insbesondere in der Region Piemont, haben bekräftigt, dass auch Nebengebäude außerhalb der Kategorien C2, C6 und C7 unter die Steuererleichterungen fallen können, sofern sie objektiv der Hauptimmobilie zugutekommen. Somit dürfte sich die Praxis noch weiter zugunsten der Käufer entwickeln, sofern auch das Finanzamt diese großzügige Auslegung übernimmt und einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle relevanten Nebengebäude schafft.
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